Begründung: Der Zweitbeklagte war Mehrheitsgesellschafter der Erstbeklagten mit einer 98 % des Stammkapitals entsprechenden Stammeinlage sowie deren gewerberechtlicher Geschäftsführer. Die Erstbeklagte wurde mit Erklärung des Zweitbeklagten über die Errichtung der Gesellschaft vom 21. 4. 2008 gegründet und am 10. 5. 2008 in das Firmenbuch eingetragen. Kurz nach Errichtung der Gesellschaft übertrug der Zweitbeklagte einen einer Stammeinlage von 700 EUR entsprechenden Geschäftsantei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Beklagte die Erfordernisse des § 33b Abs 1 UWG unbestrittenermaßen nicht erfüllt hat, hängt die Entscheidung davon ab, ob die beanstandete Werbeeinschaltung als Ankündigung eines Ausverkaufs im Sinn des § 33a UWG zu verstehen ist. Unter einer solchen Ankündigung werden nach § 33a Abs 1 UWG alle öffentlichen Bekanntmachungen oder für einen größeren Kreis von Personen bestimmten Mitteilungen verstanden, die auf die Abs... mehr lesen...
Norm: UWG §33aUWG §33c
Rechtssatz: § 33a UWG enthält kein abstraktes Werbeverbot für wahre Ankündigungen, sondern knüpft die Zulässigkeit einer solchen Ankündigung an die Einholung einer behördlichen Bewilligung (ebenso auch § 8 Abs 3 dUWG). Diese Bestimmung ist nicht produktbezogen und gilt überdies für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einzelne von ihnen zu diskriminieren; sie ist daher als ei... mehr lesen...
Norm: UWG §33a
Rechtssatz: "Abverkauf" entspricht den im § 33 a Abs 1 UWG beispielsweise aufgezählten Begriffen. Es ist ein - gerade in Österreich gebräuchliches Synonym für "Ausverkauf". Entscheidungstexte 4 Ob 10/94 Entscheidungstext OGH 08.03.1994 4 Ob 10/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS007... mehr lesen...
Norm: UWG §33a
Rechtssatz: Da durch den Einbau der Bestimmungen über die Ankündigung von Ausverkäufen in das UWG an den Begriffsbestimmungen des AusvG nichts geändert wurde, kann die zur Abgrenzung der echten Ausverkäufe im Sinne des § 1 Abs 1 AusvG von den Abschnittsverkäufen und Sonderverkäufen im Sinne des § 5 Abs 1 AusvG ergangene Rechtsprechung auch weiterhin angewendet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §33a
Rechtssatz: Bei Bekanntmachungen oder Mitteilungen im Sinne des § 33 a Abs 1 Satz 2 UWG (früher § 1 Abs 1 Satz 2 AusvG) kommt es nicht darauf an, ob der im ersten Satz dieser Gesetzesstelle umschriebene Eindruck tatsächlich entsteht. Entscheidungstexte 4 Ob 10/94 Entscheidungstext OGH 08.03.1993 4 Ob 10/94 Europea... mehr lesen...
Norm: UWG §33a
Rechtssatz: Ausverkäufe sind freilich nur solche Warenverkäufe, bei denen das ganze Warenlager oder doch das Lager an Waren bestimmter Gattung unter vollständiger Auflassung abgegeben werden soll (VwSlg 16324A). Entscheidungstexte 4 Ob 10/94 Entscheidungstext OGH 08.03.1993 4 Ob 10/94 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt den Einzelhandel mit Schuhen, Zubehör und Strumpfwaren. Sie unterhält in Bischofshofen zwei Geschäftslokale, eines davon in der Bahnhofstraße 34. Am 14. Juli 1988 brachte der Dekorateur der Beklagten, Christian S***, über die gesamte Länge der Schaufenster dieser Filiale und auch auf einer vor der Schaufensterfront befindlichen Auslagensäule Plakate an, die in großen Lettern jeweils das Wort "A***" trugen; unterhalb davon war in kleiner S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (- der Zweit- und Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei -) betreibt am Hauptsitz in Salzburg, Getreidegasse 5 und 7 den Textilhandel und hat unter anderem eine Filiale in Wels. Die erstbeklagte Partei kündigte entsprechend den von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich und Salzburg gemäß § 5 Abs 1 Ausverkaufsverordnung (= AusvV) festgesetzten Terminen im Jahre 1984 folgende Sais... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses ist nur noch der zur Sicherung eines gleichlautenden Unterlassungsanspruches gestellte Antrag, den beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung ab sofort zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere beim Textilwareneinzelhandel unter der Etablissementbezeichnung 'Top-Shop' eine Saisonschlußverkaufsveranstaltung, insbesondere durch saisonschlußverkaufsähnliche Gestaltung ihrer Auslagen und ihres Geschäftes, außerhalb der von der... mehr lesen...
Norm: AusvG §1 ffAusvG §5UWG §33a
Rechtssatz: Weder die Vorschriften über die Ausverkäufe (§§ 1 - 4), noch über die Abschnittsschlußverkäufe (§ 5) sind nach dem Wortlaute des Gesetzes auf bestimmte Warengruppen oder bestimmte Vertriebsformen beschränkt. Entscheidungstexte 4 Ob 329/85 Entscheidungstext OGH 15.05.1985 4 Ob 329/85 Veröff: SZ 58/82 = ÖBl 1985,160 ... mehr lesen...
Norm: AusvV §1UWG §33a
Rechtssatz: Bekanntmachung oder Mitteilungen, in denen die Worte "Ausverkauf", "Liquidationsverkauf", "Räumungsverkauf", "Schnellverkauf", "Verkauf zu Schleuderpreisen" oder Worte ähnlichen Sinnes vorkommen, gelten mit der in Abs 2 angeführten Ausnahme jedenfalls als Ankündigung eines Ausverkaufs oder einer ausverkaufsähnlichen Veranstaltung. Entscheidungstexte 4 Ob 324/... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Begrün... mehr lesen...
Norm: AusvV §1UWG §33a
Rechtssatz: Entscheidend ist nicht, welche Worte im Einzelfall verwendet wurden, sondern ob nach dem Inhalt der Ankündigung der Eindruck entstehen kann, es handle sich um einen auf besondere Umstände zurückzuführenden, für den Käufer besonders vorteilhaften und nur eine bestimmte Zeit dauernden Abverkauf (VwSlg 4280 A). Es genügt, wenn etwa zum Ausdruck gebracht wird, dass der Gewerbetreibende wegen des übermäßig großen W... mehr lesen...
Die beklagte Partei ließ in der periodischen Druckschrift "K Z" vom 13. Oktober 1972 und vom 1. November 1972 eine Werbeanzeige einschalten. Deren Text enthält links Name und Anschrift des Anzeigers sowie den Werbespruch "Im Diskont noch billiger"; ferner "Zur Qualitätsüberprüfung kaufen Sie mit einem Fachmann bei uns ein". Von diesem Text deutlich getrennt durch das quergedruckte Wort AchtungÜ und einen Hinweispfeil ist rechts folgender Text zu lesen: "Durch Umbau und Großeinkäufe no... mehr lesen...
Norm: AusvV §1UWG §33a
Rechtssatz: Zur Beurteilung einer Werbeankündigung im Sinne des § 1 AusvV kommt es auf die Gesamtgestaltung des Werbetextes nach der Verkehrsauffassung, also den durchschnittlichen Anschauungen eines nicht unbeträchtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise an, wobei Überlegungen und größere Aufmerksamkeit vom flüchtigen Durchschnittsleser der Werbeanzeige nicht erwartet werden können. Entscheidun... mehr lesen...