RS OGH 1993/3/8 4Ob10/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1993
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Norm

UWG §33a

Rechtssatz

Ausverkäufe sind freilich nur solche Warenverkäufe, bei denen das ganze Warenlager oder doch das Lager an Waren bestimmter Gattung unter vollständiger Auflassung abgegeben werden soll (VwSlg 16324A).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079675

Dokumentnummer

JJR_19930308_OGH0002_0040OB00010_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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