RS OGH 1994/3/8 4Ob10/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1994
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Norm

UWG §33a

Rechtssatz

"Abverkauf" entspricht den im § 33 a Abs 1 UWG beispielsweise aufgezählten Begriffen. Es ist ein - gerade in Österreich gebräuchliches Synonym für "Ausverkauf".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079671

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0040OB00010_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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