RS OGH 2008/10/14 17Ob25/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.2008
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Norm

UWG §1 Abs3 D1a
UWG §2 A4

Rechtssatz

Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 2 UWG idF UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124128

Im RIS seit

13.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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