Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr bei einem nach § 28 KSchG geltend gemachten Unterlassungsbegehren hinsichtlich verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten sowie der Umfang der Veröffentlichung des klagsstattgebenden Urteils. Die Beklagte wurde von der klagenden Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte mit Schreiben vom 2. 3. 2008 aufgefordert, zu den als ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Kraftfahrzeug- Leasinggeschäft (mittelbares Finanzierungsleasing). Sie bietet ihre Leistungen bundesweit, vor allem in Salzburg, an und finanziert neben Fahrzeugen der Marke B***** mit einem Anteil von ca 30 % auch Fremdmarken. Die Leasingverträge können mit einer Vertragsdauer von 6 bis maximal 84 Monaten abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Dauer liegt bei 39 Monaten. Dem Leasingnehmer werden die Allgemeinen Geschäftsbedingunge... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten der Beklagten insgesamt 20 Klauseln bestimmten oder sinngleichen Inhalts im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, dh den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde zu legen oder sich auf diese Klausel in bereits abgeschlossenen Verträgen zu berufen, und erteilten weiters die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in einer bundesweiten Samstagsausgabe des redaktionellen Teils der „Neuen Kronen-Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Verbandsklage gemäß § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Sie bekämpft zur Wahrung von Verbraucherinteressen mehrere Klauseln in den von der beklagten Partei verwendeten Vertragsformblättern bzw Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - um folgende Bestimmungen: „5. Der vom Mieter zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzins zu tragende Anteil an den Bewirtschaftungskos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von (Finanzierungs-)Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leasingverträgen, verwendete die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 bemängelte die Klägerin diverse Klauseln (die von der Klägerin gewählte, von den Vorinstanzen übernommene Nummerierung wird beibehalten) und forderte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen betreiben ein Unternehmen zur Backmittelerzeugung, die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer die Zweit- und Drittbeklagten sind, betreibt eine Mühle samt Backmittelerzeugung. Mit Eingabe vom 30. 11. 2007 beantragte die Erstbeklagte bei der Bezirkshauptmannschaft die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage durch Umbau und Aufstockung des Mühlengebäudes sowie durch Erneuerung der darin untergebrachten Getreidereinigungs- und Mühlen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin die fünf aus dem
Spruch: näher ersichtlichen Klauseln der „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher (Fassung 2007)” der Beklagten. Diesem Abmahnschreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt. Mit Schreiben vom 21. 3.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt österreichweit einen Fotoversand und bietet ihren Kunden das gesamte Angebot der Fotoausarbeitung. Die beklagte belgische Gesellschaft ist auf Digitalfotoprodukte und Internet-Anwendungen spezialisiert. Über ihre Internetseite „www.f*****.com" bietet sie den Kunden weltweit die Entwicklung und Ausarbeitung von Digitalfotos an, wobei ihre Leistungen auf dieser Homepage unter anderem auch in deutscher Sprache beworben und angeboten werden. Sobald si... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch Raits E... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen haben der Beklagten nach § 78 UrhG untersagt, Lichtbilder der in der Öffentlichkeit bekannten Klägerin ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, wenn im Begleittext wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufgestellt oder verbreitet werde, die Klägerin sei schwanger gewesen und habe eine Fehlgeburt erlitten. Ein Begehren auf Veröffentlichung dieses Urteils und auf Schadenersatz iSv § 87 Abs 2 UrhG haben sie abgewiesen. Den Revisionen beider Streittei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendete die beklagte Partei Allgemeine Vertragsbedingungen. Die beklagte Partei steht in Kooperation mit den Tochtergesellschaften, s***** GmbH und U***** GmbH, wobei die beklagte Partei bestehende Verträge verwaltet. Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 beanstandete die klagende Partei insgesamt 56 Klauseln der Allgemeinen V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verlegt und vertreibt Bücher und Zeitschriften. Dabei bietet sie unter anderem die Mitgliedschaft in einem „PonyClub" an. Die „Mitglieder" erhalten monatlich „Abenteuer-" bzw „Spezialpakete" mit „tollen Büchern, Extras und Überraschungen" zugeschickt, wofür jeweils ein Entgelt von 17,95 bzw 23,95 EUR (inklusive Versandkosten) zu zahlen ist. Der Inhalt der Pakete wird jeweils vorweg in einem „PonyClub-Magazin" vorgestellt; die „Mitglieder" können a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Bauspargeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Sie verwendete im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in ihren „Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft" in der Ausgabe 3/2006 und zum Teil auch in der Ausgabe 8/2006 die nachstehend genannten Klauseln: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks Nr. ***** GB ***** mit der Adresse M*****straße *****. An dieses Grundstück grenzt das im Hälfteeigentum des Erst- und der Zweitbeklagten stehende Grundstück Nr. ***** GB *****, auf dem ein überdachter Abstellplatz („Carport") errichtet wurde. Die Kläger begehren, die erst- und zweitbeklagten Parteien als Eigentümer des im
Spruch: genannten Grundstücks sowie den Drittbeklagten als Bauführer für schuldig z... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verurteilte die Beklagte, die Verwendung bestimmten Bildmaterials zu unterlassen, und ermächtigte die Klägerin zur Urteilsveröffentlichung. Es bejahte nicht nur das Wettbewerbsverhältnis der Streitteile, die Irreführungseignung der beanstandeten Bildverwendung und die Haftung der Beklagten für den Wettbewerbsverstoß ihres Franchisenehmers, sondern auch die eine Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs bildende Wiederholungsgefahr, ungeachtet des Umst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Norm: UWG §14 Abs2 B1UWG 314 Abs2 B4
Rechtssatz: Die Unterlassungsklagen-Richtlinie (innerstaatlich umgesetzt durch § 14 Abs 2 UWG) erweitert nicht etwa die Klagebefugnis der Verbraucherverbände des Schadenstaats auf Sachverhalte mit Auslandsberührung oder räumt ihnen Klagebefugnis ein, sondern anerkennt die Klagebefugnis der Verbraucherverbände des Schadensstaats im Handlungsstaat. Die Verbraucherverbände können demnach nunmehr auch grenzübers... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Rudolf V*****, vertreten durch Dr. Matthäus Grilc und andere Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Dr. Jö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt Bankgeschäfte und schließt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit laufend auch Kredit- und Darlehensverträge mit Verbrauchern ab. Sie verwendete zum Abschluss der vor dem 31. 3. 2003 abgeschlossenen Kreditverträge mit Konsumenten Vertragsformulare mit einem weitgehend vorgegebenen Standardtext. Jeweils vor Abschluss eines Kreditvertrages besprach ein Sachbearbeiter der Beklagten den Inhalt des Vertragsformulars mit dem jeweiligen Kreditnehmer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verband ist freiwilliger Interessenvertreter für das Drogistengewerbe; sein Vereinszweck ist unter anderem die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Interesse seiner Mitglieder. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, bietet im Versandhandel ua folgende Produkte mit folgender näherer Beschreibung zum Kauf an: Thunbergia Laurifolia ("Verwendet werden die getrockneten Blätter der in Thailand beheimateten Pflanze. Die entgiftend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter O*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. F***** Kommanditgesellschaft *****, 2. G***** Verl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karin L*****, vertreten durch Mag. Huberta Gheneff-Fürst, Rechtsanwältin Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine der größten Banken Österreichs und betreibt das Bankgeschäft, somit auch die Kreditvergabe. Bis Jänner 2001 verwendete sie beim Abschluss von Kreditverträgen allgemeine Geschäftsbedingungen, die folgende Klausel enthielten: "Das Kreditinstitut wird den Zinssatz nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss wie folgt senken oder erhöhen: Grundlage hiefür ist die Veränderung des 3 Monats-EURIBOR und der SMR. Aus diesen beiden Werten wird ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt (ua) im Bereich des Wiener Westbahnhofs eine L*****-Filiale und im Bereich des Bahnhofs Wien-Mitte einen A*****-Markt, von dem zwei Rolltreppen zu den Bahnsteigen führen. Der A*****-Markt wurde am 12. 5. 2000 eröffnet und ist jeweils von Montag bis Samstag von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Dort werden bespielte und unbespielte Tonträger, Mobiltelefone, Büromaterial etc vertrieben. Die Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin betreibt im Kinozentrum "H*****" in P***** das Cafe S***** mit rund 80 Sitzplätzen und etwa 25 Bar- und Stehplätzen. Das Kinozentrum befindet sich neben dem Einkaufszentrum "P*****"; zwischen diesem Einkaufszentrum und dem Einkaufszentrum "U*****" liegen rund 500 bis 600 m. Der Zweitkläger betreibt im Einkaufszentrum "P*****" das Kaffeehaus "G*****" mit rund 120 Sitzplätzen. Bis 1997 betrieb er im - vom Einkaufszentrum "U*****" etwa 5 Gehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...