Der Beklagte richtete am 29. November 1972 folgendes Schreiben an Gertrude F, Vizebürgermeister und Stadtrat für Kultur und Volksbildung der Stadt Wien: "Sehr verehrte Frau BürgermeisterÜ Folgende Nachricht erhalte ich heute im Telegrammstil und möchte die Information an Sie weitergeben, weil doch dadurch verschiedene Dinge einen "transparenten" Hintergrund erhalten. P hat vor Zeugen gesagt, daß er für Vermittlung des ORF-Orchesters nach Holland Provisionen nimmt, und zwar von Her... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß die Beklagte mehrmals in der Kronenzeitung Inserate erscheinen lassen habe, die als "öffentliche Kundmachung" bezeichnet waren und in denen angekundigt wurde, sie verkaufe wegen Schließung ihres Perückengeschäftes Perücken zu verbilligten Preisen, nämlich bis zu 80% unter dem Wert. Die Beklagte habe keine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung eines Ausverkaufes gehabt. Die Behauptung, daß die Perücken zu besonders günstigen Preisen, nämlich 80% unter ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2
Kopf: SZ 43/208
Spruch: § 54 Abs 2 ZPO ist nicht anwendbar, wenn Eingabegebühren, die richtigerweise schon vor der Überreichung des Schriftsatzes zu entrichten gewesen wären, erst nachträglich auf Grund einer Zahlungsaufforderung gezahlt worden sind OGH 17. November 1970, 4 Ob 353/70 (OLG Graz 5 R 41/70; KG Leoben 8 Cg 304/69). Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: des Kostenausspruches... mehr lesen...
Im Verfahren war der Beklagte Karl J. durch Dr. Konrad M. anwaltlich vertreten. Diesem wurde am 9. Mai 1968 die Entscheidung der zweiten Instanz zugestellt. Am 10. Mai 1968 wurde vom Kreisgericht St. der Konkurs über das Vermögen des Beklagten eröffnet und Dr. Hans K. zum Masseverwalter bestellt. Am 24. Mai 1968 wurde eine Revision zur Post gegeben, die von Dr. M. namens des Masseverwalters, aber auch namens des Karl J unterfertigt ist; am 14. Juni 1968 erstattete die beklagte Parte... mehr lesen...