Begründung: Die klagende (gefährdete) Partei (in der Folge: Antragstellerin) betreibt den Handel mit Feuerlöschgeräten und deren Ersatzteilen sowie das Service von Feuerlöschgeräten. Der Beklagte (Gegner der gefährdeten Partei; in der Folge: Antragsgegner) war bei bei der Antragstellerin vom 1. 4. 1996 bis zum 31. 12. 2001 als Servicemitarbeiter für Tirol und Vorarlberg im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seine Aufgabe war der Verkauf und das Service von Feuerlöschgeräten bei K... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 5. 1993 schloß der Beklagte mit der klagenden Partei zu einem Zeitpunkt, als er noch als freier Mitarbeiter bei der klagenden Partei - einem Handelsunternehmen zum Verrieb von Büroartikeln und -maschinen - tätig war, eine Vereinbarung folgenden Inhalts: "Betrifft: Wahrung sämtlicher betriebsinterner Belange. Die Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Waren- und Preisangaben sind Eigentum der Firma "I*****". Es ist dem Mitarbeiter M***** Wilhelm ausdrü... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IUWG §1 AUWG §1 C5aUWG §1 C6UWG §11UWG §12UWG §13
Rechtssatz: Eine Geheimhaltungsvereinbarung über echte Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse ist keine Konkurrenzklausel im Sinne des § 36 AngG und unterliegt nicht deren insbesondere zeitlichen Beschränkungen. Eine derartige Vereinbarung bezweckt nicht nur den Schutz vor Verrat an Dritte, sondern auch den vor der Benützung der Geheimnisse als Mitbewerber. ... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Soweit § 12 UWG eine Lücke aufweist, wird sie durch § 1 UWG ausgefüllt. Entscheidungstexte 4 Ob 9/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 9/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079663 Dokumentnummer JJR_19920225_OGH0002_0040OB00009_9200000_001 mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber einer Maschinenfabrik in Klagenfurt, welche (u.a.) Textil- und Papierdruckmaschinen erzeugt. Er stellt u. a. auch Textilsiebdruckmaschinen zum Bedrucken von Stoffen her und exportiert sie in alle Welt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Textilsiebdruckmaschinen ist eine walzenförmige Druckschablone, die mit Hilfe sogenannter Schablonenaufnahmeringe in den Maschinenrahmen eingesetzt wird. Der Erstbeklagte war bis zum Jahr 1986 im Unternehmen des ... mehr lesen...
Norm: UWG §11UWG §12
Rechtssatz: Bei einem in eine Textilsiebdruckmaschine eingebauten Bestandteil (Schablonenaufnahmering) handelt es sich nicht um ein Betriebsgeheimnis technisch-konstruktiver Art im Sinne der §§ 11, 12 UWG, da dieser Bestandteil jedermann insofern leicht zugänglich ist, als sein technisch-konstruktives Prinzip ohne kostspielige und mühsame Untersuchung sowie ohne größere Umwege, etwa nur durch Zerlegung der gesamten Maschine... mehr lesen...
Norm: UWG §12UWG §14 A1
Rechtssatz: Fassung eines Unterlassungsurteils nach § 12 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 354/70 Entscheidungstext OGH 10.11.1970 4 Ob 354/70 Veröff: ÖBl 1971,156 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0079668 Dokumentnummer JJR_19701110_OGH0002_0040OB00354_70000... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Der Begriff der Vorlagen und Vorschriften technischer Art umfaßt alles, was bei der Herstellung von wirtschaftlichen Gütern als Vorbild dienen soll, ferner auch jede Anweisung betreffend irgendwelche technische Vorgänge. Entscheidungstexte 4 Ob 323/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob 323/64 Veröff: ÖBl 1965,34 ... mehr lesen...
Norm: UWG §11UWG §12
Rechtssatz: Ein bloßer Vertrauensbruch durch unbefugte Verwertung eines weder verratenen noch ausgespähten Geheimnisses ist nicht nach dem § 11 UWG strafbar, sondern nur nach der Bestimmung des § 12 UWG, und auch dies nur unter der Voraussetzung, daß sich um die dort genannten Vorlagen und Vorschriften technischer Art handelt. Für rein kommerzielle Geheimnisse besteht ein solcher strafrechtlicher Schutz nicht. ... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Zur Anwendung dieser Gesetzesstelle auf Vertrauensbrüche im Rahmen von Gesellschaftsverhältnissen und zur Frage der Dauer der Geheimhaltspflicht. Entscheidungstexte 5 Os 310/55 Entscheidungstext OGH 26.09.1955 5 Os 310/55 Veröff: SSt XXVI/65 = EvBl 1955/403 S 650 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Als eine unbefugte Verwertung im Sinne des § 12 UWG ist es anzusehen, wenn ein Gewerbsmann eine ihm mitgeteilte Idee oder Vorlage, bei deren Ausführung er im Rahmen seines Geschäftszwanges gegen Entgelt mitwirken soll, selbst verwertet und auf diesem Wege zu seinem Auftraggeber in einen Wettbewerb tritt. Entscheidungstexte 3 Ob 658/54 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Anvertraut im Sinne des § 12 UWG sind Vorlagen oder Vorschriften, die vertraglich oder außervertraglich mit der ausdrücklich oder aus dem Umständen folgenden Verpflichtung überlassen werden, sie nur im Interesse des Anvertrauenden zu verwerten. Entscheidungstexte 3 Ob 658/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 3 Ob 658/54 Veröff: SZ 27/270 = EvBl 1955/... mehr lesen...
Norm: UWG §12
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmungen des § 12 UWG. Entscheidungstexte 5 Os 176/28 Entscheidungstext OGH 28.06.1928 5 Os 176/28 Veröff: SSt VIII/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0079670 Dokumentnummer JJR_19280628_OGH0002_0050OS00176_2800000_001 mehr lesen...