Begründung: Die klagende (gefährdete) Partei (in der Folge: Antragstellerin) betreibt den Handel mit Feuerlöschgeräten und deren Ersatzteilen sowie das Service von Feuerlöschgeräten. Der Beklagte (Gegner der gefährdeten Partei; in der Folge: Antragsgegner) war bei bei der Antragstellerin vom 1. 4. 1996 bis zum 31. 12. 2001 als Servicemitarbeiter für Tirol und Vorarlberg im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seine Aufgabe war der Verkauf und das Service von Feuerlöschgeräten bei K... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erzeugt in seinem Unternehmen insbesondere Textildruckmaschinen. Der Beklagte war bis 31.12.1985 als technischer Angestellter des Klägers beschäftigt. Die technische Abteilung, die er geleitet hatte, wurde schon Ende 1984 aufgelöst. Da sich damals schon Schwierigkeiten bei der Geltendmachung seiner Ansprüche aus Diensterfindungen abzeichneten, fertigte der Kläger zu Beweiszwecken auf seine eigenen Kosten tausende Kopien von geschäftlichen Unterlagen a... mehr lesen...
Norm: UWG §11 Abs2ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Wenn Klagegegenstand die sittenwidrige Verletzung (Nachahmung) eines Geschäftsgeheimnisses oder Betriebsgeheimnisses ist, muß die Verletzung (Nachahmung) und damit das Geschäftsgeheimnis auch konkret dargelegt werden. Auf das prozessuale Aussageverweigerungsrecht kann sich eine Prozeßpartei in diesem Zusammenhang nur dann berufen, wenn sie nicht behauptungspflichtig und beweispflichtig ist; andernfall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Dr.P***** GESELLSCHAFT MBH, ***** vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, 2.) V***** AKTIENGESELLSCHAFT, ***** vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1965 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten und seit dem Jahr 1977 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt und zuletzt als Leiter der Filiale in Graz tätig. Es oblag ihm unter anderem der Einkauf, Verkauf, die Vereinbarung von Konditionen mit Vertretern, Personalangelegenheiten udgl. Am 27. November 1986 vereinbarte er mit dem Geschäftsführer der Beklagten, Dkfm.Adolf B***, bei einer Besprechung in Wien die einvernehmliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin handelt mit Sportartikeln. Der Beklagte war bei ihr vom 2. Mai 1984 bis 15. März 1986 als Abteilungsleiter angestellt und als solcher unter anderem für den Vertrieb von Tennisartikeln zuständig. Im Sommer 1985 legte er für die Klägerin die Kartei derjenigen Kunden, die bei ihr Tennisartikel kauften oder Schläger bespannen ließen, unter Verwendung größerer Karteikarten neu an. Während seiner Tätigkeit für die Klägerin gewann diese eine erhebliche Anzahl neu... mehr lesen...
Norm: UWG §11 Abs2
Rechtssatz: Tathandlung beim Vergehen nach § 11 Abs 2 UWG ist nicht wie im Falle des § 310 b StG ("Wer ..... auskundschaftet") schon das Erlangen der Kenntnis, sondern erst die zu Zwecken des Wettbewerbes erfolgende unbefugte Verwendung des betreffenden Geschäftsgeheimnisses oder Betriebsgeheimnisses. Entscheidungstexte 9 Os 50/71 Entscheidungstext OGH 12.10.1971 ... mehr lesen...
Norm: UWG §11 Abs2
Rechtssatz: Auf Vertrauensbrüche im Rahmen von Gesellschaftsverhältnissen ist § 11 Abs 2 UWG unanwendbar, wenn dem Gesellschafter kraft seiner Gesellschaftereigenschaft und nach dem Inhalt der mit seinen Mitgesellschaftern getroffenen Vereinbarungen ein unentziehbarer Anspruch auf Kenntnisnahme von Geschäftsgeheimnissen oder Betriebsgeheimnissen des (gemeinsamen) Unternehmens zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §11 Abs2
Rechtssatz: Ein Angestellter, der sich von einem ihm anvertrauten oder ohneweiters zugänglichem Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis durch eine zusätzliche Tätigkeit, zB Abschreiben, dauernde und sichere Kenntnis verschafft, handelt sittenwidrig. Entscheidungstexte 9 Os 10/65 Entscheidungstext OGH 09.12.1965 9 Os 10/65 Veröff: JBl 1966,482 = ÖBl 1966,90 = SSt ... mehr lesen...
Norm: UWG §11 Abs2
Rechtssatz: Für den Tatbestand nach § 11 Abs 2 UWG ist Voraussetzung, daß der Täter das Geschäftsgeheimnis durch eine unbefugte Mitteilung eines Bediensteten erfahren hat und es zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwertet. Daß der Bedienstete diese Mitteilung auch zu diesem Zwecke machte, ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte Os 827/26 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...