Norm
UWG §11 Abs2Rechtssatz
Ein Angestellter, der sich von einem ihm anvertrauten oder ohneweiters zugänglichem Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis durch eine zusätzliche Tätigkeit, zB Abschreiben, dauernde und sichere Kenntnis verschafft, handelt sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0079617Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2021