Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm §§ 48 und 59 ElWOG 2010 ein Einsparungspotential bis zum 31.12.2018 (Spruchpunkt 1.), die den Entgelten zugrunde liegenden Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems für das Jahr 2018 (Spruchpunkt 2.) und die Kosten für die transparente und dis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss vom XXXX leitete der Vorstand der der Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; in der Folge "belangte Behörde") von Amts wegen ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") für das Jahr XXXX ein. Von der bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 07.10.2015, GZ. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.09.2015, XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.10.2013, XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist nach Einschränkung der Beschwerdegründe ausschließlich, inwieweit die von der belangten Behörde im Zuge des Benchmarkings angewandte Ausreißeranalyse dem Stand der Wissenschaft iSd § 59 Abs 2 Satz 4 ElWOG 2010 entspricht, und wären, falls dies nicht zuträfe, die Spruchpunkte 1. und 2. des angefochtenen Bescheides auf dem Boden einer allenfalls anderen Gutachtensmethode neu festzulegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist nach Einschränkung der Beschwerdegründe ausschließlich, inwieweit die von der belangten Behörde im Zuge des Benchmarkings angewandte Ausreißeranalyse dem Stand der Wissenschaft iSd § 59 Abs 2 Satz 4 ElWOG 2010 entspricht, und wären, falls dies nicht zuträfe, die Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides auf dem Boden einer allenfalls anderen Gutachtensmethode neu festzulege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich, inwieweit die von der belangten Behörde im Zuge des Benchmarkings angewandte Ausreißeranalyse dem Stand der Wissenschaft iSd § 59 Abs 2 Satz 4 ElWOG 2010 entspricht, und wären, falls dies nicht zuträfe, die Spruchpunkte 1. und 2. des angefochtenen Bescheides auf dem Boden einer allenfalls anderen Gutachtensmethode neu festzulegen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom 12.10.2011, XXXX , (im Folgenden: Kostenbescheid 2012) stellte die belangte Behörde für die nunmehrige beschwerdeführende Partei den Kostenanpassungsfaktor mit 2,5 % (Spruchpunkt 1.) und die Kosten für die Systemnutzungsentgelte gemäß § 51 Abs. 2 ElWOG 2010 - unter Anwendung dieses Faktors - in bestimmter Höhe fest (Spruchpunkt 2.). Mit Spruchpunkt 3. wurden die Kosten für die Netzverluste festgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom 14.10.2011, GZ V KOS 023/11, (im Folgenden: Kostenbescheid 2012) stellte die belangte Behörde für die nunmehrige beschwerdeführende Partei den Kostenanpassungsfaktor mit 2,5 % (Spruchpunkt 1.) und die Kosten für die Systemnutzungsentgelte gemäß § 51 Abs. 2 ElWOG 2010 - unter Anwendung dieses Faktors - in bestimmter Höhe fest (Spruchpunkt 2.). Mit Spruchpunkt 3. wurden die Kosten für die Netzverluste f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchpunkt A) I. (angefochtener Bescheid XXXX , Beschwerde protokolliert zu GZ. BVwG W157 2006170-1): 1.1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchpunkt A) I. (angefochtener Bescheid XXXX , Beschwerde protokolliert zu GZ. BVwG W157 2006170-1): 1.1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Beschluss vom 21.02.2014 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zum besseren Verständnis ist vorab zum Bescheid des Vorstands der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , betreffend die Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüstes des XXXX der beschwerdeführenden Partei (Kostenbescheid 2012) auszuführen: 1.1. Mit dem Kostenbescheid 2012 stellte die belangte Behörde in ihrem
Spruch: unter anderem fest: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 2,5 % festgestellt" und führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1. Der Kostena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1. Der Kostena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 07.09.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 121/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 07.09.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 132/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 101/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 022/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise lautet wie folgt: "I.
Spruch: 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK) XXXX vom XXXX . 2. Zum besseren Verständnis ist eingangs der Verfahrensgang des Vorjahresbescheides (aus Sicht des hier angefochtenen Bescheides) kurz zu erläutern: 2.1. Mit dem Vorjahresbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK). 2. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX gem... mehr lesen...