Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs. 1 VStG ist örtlich zuständig diejenige Behörde, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist; d.h.: örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel der Täter gehandelt hat, oder hätte handeln sollen. Gemäß § 29a VStG kann die zuständige Behörde, wenn hierdurch das Verfahren wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird, das Strafverfahren oder den St... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber von der Erstbehörde Folgendes angelastet: ?Sie haben am 10.02.2007, um 13.00 Uhr, den PKW XY, auf der Inntalautobahn A 12, Richtungsfahrbahn Innsbruck, bis zur Autobahnausfahrt Ötztal, auf Höhe der Notrufsäule 51, in Richtung Ötztal gelenkt, und somit mit einem Kraftfahrzeug das mautpflichtige Straßennetz benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, obwohl die Benützung von Mautstrecken mit einspur... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz ist Normadressat eines diesbezüglich geführten Verwaltungsstrafverfahrens der Kraftfahrzeuglenker. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der §§ 31 und 32 VStG, dass einem Beschuldigten die Lenkereigenschaft zwingend vorgehalten werden muss. Mit einem vagen Tatvorwurf, das mautpflichtige Straßennetz ?benützt" zu haben, wird dem Konkretisierungsgebot in keiner Weise entsprochen. Richtigerweise wäre die Erstinstanz verhalten gewesen, ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 18 02 2004 um 09 02 Uhr als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, nämlich des PKW Mazda mit dem Kennzeichen ***, die Mautstrecke im Gemeindegebiet von 7411 Loipersdorf auf der A2, Höhe Streckenkilometer 105,500, Autobahnraststation Loipersdorf, benützt zu haben, ohne die nach § 10 BStMG geschuldete zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber brachte vor, dass eine Mautpflicht deswegen nicht bestanden hätte, weil eine Kennzeichnung im Sinne des § 1 Abs 3 BStMG vom Gemeindeweg kommend nicht vorhanden war. Dem ist entgegenzuhalten, dass dies dem Wortlaut des § 1 Abs 3 BStMG nicht zu entnehmen war. In den Erl Bem zur RV zum BStMG (1139 d B, XXI GP) wurde zu § 1 ausdrücklich ausgeführt, dass die Mautpflicht bereits unmittelbar aufgrund des Gesetzes bestehe. Der in § 1 Abs 3 BStMG vorgesehenen Beschil... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof zieht in seiner Judikatur zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz (vgl VwGH 20 04 2004, Zl 2001/06/0120) zur Auslegung des Begriffs der Bundesstraße § 3 BStG heran. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes gibt es keine Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber im BStFG auf einen anderen Begriff der Bundesstraße abstellen wollte. Dafür, dass dies der Gesetzgeber mit der Einführung des BStMG ändern wollte, gibt es nun ebenfalls keinerlei Hinweise. In den erlä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 25.04.2004, 17.09 Uhr in der Gemeinde Ampass auf der A12 bei km 71,000 als Lenker des Personenkraftwagens mit dem amtlichen Kennzeichen XY eine Mautstrecke benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, obwohl die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker darf eine Mautstrecke durch ein Fahrzeug das der zeitabhängigen Maut unterliegt nur benützen, wenn er die Mautvignette vor der Benützung der Strecke am Fahrzeug bestimmungsgemäß, d.h. unablösbar, angebracht hat. Im vorliegenden Fall wurde die bestimmungsgemäße Anbringung der Vignette vom Beschuldigten unterlassen und ist dieser Verstoß verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden. Schlagworte Maut, Mautstraße, Vignette, zeitabhängige Maut, Windschutzscheibe,... mehr lesen...