Entscheidungsgründe: Die klagende Stadtgemeinde ist Eigentümerin der „Hofgasse" in der Altstadt von Innsbruck. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Erstbeklagte betreibt seit 1975 in der Hofgasse ein Souvenirgeschäft. Schon seit 1983 stellte er vor seinem Geschäft einen Warenverkaufsständer mit einem Sockelmaß von 65 x 65 cm auf. Mit Bescheid der Magistratsabteilung II - Amt für Straßen- und Verkehrsrecht vom 28. 11. 2002 wurde dem Erstbeklagten die verwal... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund ihres schlechten Erhaltungszustandes musste die im Stadtgebiet von S***** gelegene "S*****brücke", über die die B1 (Wiener Bundesstraße) führt, von der klagenden Partei erneuert werden. In der alten Brücke bzw über sie verliefen Gas-, Wasser- und Strom- sowie Obus-Leitungen, die die beklagte Partei im Jahre 1957 mit Zustimmung der Klägerin dort installiert hatte. Alle diese Leitungen der beklagten Partei mussten zunächst abgetragen und nach Fertigs... mehr lesen...
Norm: BStG §28 Abs1 Satz6
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Satz 6 BStG normiert eine absolute Kostentragungsverpflichtung des Bundes. Entscheidungstexte 7 Ob 214/00x Entscheidungstext OGH 18.10.2000 7 Ob 214/00x Veröff: SZ 73/156 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114214 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: BStG §28 Abs1 Satz6
Rechtssatz: Bei notwendig werdenden Abänderungen an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen hat entweder der Bund diese auf seine Kosten selbst durchzuführen oder er hat den angemessenen Kostenbeitrag zu leisten. Hat er sich dafür entschieden, dass der über die Leitungsanlage Verfügungsberechtigte die Abänderung selbst durchführen soll, ist der Bund auf jeden Fall kostenersatzpflichtig. Entscheid... mehr lesen...
Norm: BStG §28 Abs1 Satz6
Rechtssatz: § 28 Abs 1 6. Satz BStG verpflichtet den Bund, die Kosten eines, durch Baumaßnahmen oder Erhaltungsmaßnahmen an einer Bundesstraße notwendigen Ausbaues und eines, in gleicher Art und Weise wie bisher erfolgenden Wiedereinbaues von Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen zu tragen. Entscheidungstexte 7 Ob 214/00x Entscheidungstext OGH 18.10... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Bauträgerin wurde mit Bescheid der Baubehörde vom 30. 8. 1993 die Bewilligung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Linz erteilt. Die Beklagte suchte am 8. 2. 1994 unter Vorlage eines Planes um die straßenpolizeiliche Bewilligung für die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlichem Gut an und nannte als Baubeginn den 1. 4. 1994 und eine voraussichtliche Baudauer von ca 16 Monaten. Die straßenpolizeiliche Benützungsbewilligung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei STADT LINZ, vertreten durch Dr. Gottfried Eypeltauer und Dr. Alfred Hawel, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei Johann R*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Pils, Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Marktgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes 1203/4 KG Arnoldstein, das in der Natur eine Gemeindestraße mit der Bezeichnung "Nußallee" darstellt und von Norden kommend in die Bundesstraße B 83 einmündet. Der Bürgermeister der klagenden Partei bewilligte der beklagten Partei auf deren Antrag mit Bescheid vom 28.Jänner 1958 die Sonderbenützung einer Teilfläche des Grundstückes 1203/4 im Ausmaß von etwa 100 m2 "als Zufahrt zur Tankstelle und als ... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 CABGB §364aBStG §7 Abs2BStG §28 Abs1
Rechtssatz: Die durch den öffentlichen Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbarliegenschaften entstehenden Schäden haben ihre Wurzeln nicht in der Verfügungsmacht des Grundeigentümers, sondern in der Erklärung der Straße als Bundesstraße durch den Gesetzgeber in Form der Aufnahme in das Bundesstraßenverzeichnis. Der das Nachbarrecht des ABGB beherrschende Gedanke, daß zwischen zw... mehr lesen...
Maria N und Erika H sind zu 13/18 bzw 5/18 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 536 KG V G in G. Diese Liegenschaft wurde zufolge eines mit der beklagten Partei, der Stadtgemeinde G, abgeschlossenen Tauschvertrages vom 3. 12. 1962 durch den Eggenberger Gürtel (Grundstück 2411 VZ II des öffentlichen Gutes der KG V G) etwa in der Mitte getrennt. Laut § 8 des Tauschvertrages blieb den Eigentümerinnen und von ihnen hiezu berechtigten Personen die Möglichkeit gewahrt, ungeachtet der ... mehr lesen...
Norm: BStG §5BStG §28 Abs1
Rechtssatz: Ein "Gestattungsvertrag" ändert nichts daran, daß der Straßenerhalter den Straßenbenützern für Schäden durch schlechten Straßenzustand haftet. Entscheidungstexte 2 Ob 173/69 Entscheidungstext OGH 27.06.1969 2 Ob 173/69 Schlagworte RS wurde ursprünglich zu § 11 BStG 1948 erstellt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §290BStG §28 Abs1
Rechtssatz: Eine von der Bundesstraßenverwaltung erteilte Bewilligung der Benützung einer Bundesstraße für einen anderen als ihren bestimmungsgemäßen Zweck stellt einen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ergehenden Verwaltungsakt dar. Ein solcher auf § 21 Abs 1 BStG (früher § 24 Abs 1 des BG vom 08.07.1921, BGBl Nr 387) beruhender Verwaltungsakt ist daher unbeschadet seiner Bezeichnung als "Bescheid" als eine... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin, d. i. die Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung), beide Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, die auf dem Grundstück Nr. 951/6 der EZ. X. befindlichen Tankstellenanlage abzutragen und den früheren Zustand wiederherzustellen, in eventu die Erstbeklagte schuldig zu erkennen. Die eingebauten unterirdischen Teile der Tankstellenanlage, soweit sich diese auf dem Grundstück Nr. 951/6 der EZ. X. befinden, abzutragen, die... mehr lesen...