Entscheidungsgründe: I. Die Strecke der durch die Novelle BGBl. 165/1986 erstmals in das Verzeichnis 3 - Bundesstraßen des Bundesstraßengesetzes (BStG) 1971 aufgenommenen B 301 Wiener Südrand Straße ist (nach einer Änderung durch die Novelle BGBl. I 31/1997) aufgrund der Novelle BGBl. I 182/1999 wie folgt beschrieben: "B 301 Wiener Südrand Knoten Vösendorf (A 2, A 21) - Straße Knoten Schwechat (A 4) - Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit einer beim Verfassungsgerichtshof am 10. Mai 2001 eingelangten Eingabe beantragen - gestützt auf §24 Abs11 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) 2000 - zehn sogenannte Bürgerinitiativen sowie - gestützt auf Art139 Abs1 (letzter Satz) B-VG - vier natürliche Personen und eine römisch-katholische Pfarrkirche die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie BGBl. II 352/2000 als gesetzwidrig. ... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabEMRK Art6 Abs1 / AllgEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienBStG 1971BStG 1971 §4 Abs1TrassenV, BGBl II 352/2000, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand StraßeUVP-G 2000UVP-G 2000 §9 Abs4UVP-G 2000 §19 Abs3UVP-G 2000 §19 Abs4UVP-G 2000 §24UVP-G 2000 §24 Abs11UVP-G 2000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden (im Verfahren zu B200/92) zum Zwecke des Ausbaus der A 2 Süd Autobahn, "Umfahrung Klagenfurt", Baulos "Annabichl", eine im Eigentum der Beschwerdeführerin I K stehende Grundfläche enteignet und zwangsweise die Dienstbarkeit "der Duldung der Errichtung, dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebes des Ehrentalerbergtunnels und der ... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art18 Abs2StGG Art5TrassenV, BGBl 519/1990, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadt KlagenfurtTrassenV, BGBl 521/1990, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Maria Saal und KlagenfurtBStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs1
Leitsatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Grundstücken, die vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten als der kraft Devolution gemäß §73 AVG zuständigen Behörde gemäß den §§17 bis 20 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971) für den Ausbau der B 146 Ennstal Straße sowie für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen enteignet wurden. Der zu B930/92 angefochtene Bescheid lautet demgemäß in seinem Spruchteil 2.: "Dem vom Vertreter der... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: StGG Art5BStG 1971 §3BStG 1971 §17BStG 1971 §7a
Leitsatz: Denkunmögliche Anwendung der Enteignungsvorschriften des BStG 1971
durch Enteignung von Grundstücken für landschaftspflegerische
Begleitmaßnahmen im Zuge des Ausbaues der B 146 Ennstal Straße;
Denkunmöglichkeit der Verwirklichung naturschutzrechtlicher Auflagen
auf der Grundlage bundesstraßenrechtlicher Enteignungsregelunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 19. April 1977, MA 64 - EZ 276/Kaisermühlen - 1/74, wurde gemäß §17 des Bundesstraßengesetzes, BGBl. Nr. 286/1971 (im folgenden BStG 1971 genannt), auf Antrag des Bundes, vertreten durch die Magistratsabteilung 28 - Bundesstraßenverwaltung, das im
Spruch: näher bezeichnete im Alleineigentum der A & G GesmbH stehende Grundstück zugunsten des Bundes - Bundesstraßenverwaltung zum Zwecke des straßenmäßigen Au... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BStG 1971 §3BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §17
Rechtssatz: Bundesstraßengesetz 1971; keine denkunmögliche Anwendung der §§17 ff. Entscheidungstexte B 328/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 22.09.1983 B 328/78 Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid vom 21. März 1978 nahm der Landeshauptmann von OÖ als Bundesstraßenbehörde ua. Grundstücke bzw. Grundstücksteile aus den im Eigentum der Stadtgemeinde Linz bzw. der Chemie Linz AG stehenden Liegenschaften EZ 541 und EZ 30, beide KG Lustenau, für Zwecke des Ausbaues der B 3 Donau Straße im Wege der Enteignung in Anspruch. Im
Spruch: des zitierten Enteignungsbescheides heißt es ua., daß gemäß §17 und §20 Abs1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. 286 ... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5ABGB §474ABGB §477 Z1ABGB §481 Abs1BStG 1971 §17BStG 1971 §18 Abs2WRG 1959 §31aWRG 1959 §38EisenbahnenteignungsG §4 Abs2
Rechtssatz: Bundesstraßengesetz 1971; keine Bedenken gegen §18 Abs2; keine Parteistellung eines obligatorisch Anspruchsberechtigten im Enteignungsverfahren; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Schreiben vom 15. Jänner 1975 beantragte der Landeshauptmann von OÖ beim Bundesminister für Bauten und Technik die Erlassung einer Verordnung gemäß §4 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG) zur Bestimmung des Straßenverlaufes für eine Umlegung der B 125 (Prager Bundesstraße) zur Umfahrung von Katzbach (km 4,35 bis 5,80) und für die B 3 (Donau Straße) zur Einbindung in die neue Trasse der B 125 und zur Umfahrung von Plesching (km 93,76 bis 95,195). In der F... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: StGG Art5BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs1TrassenV, BGBl 54/1976, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 125 Prager Straße im Bereich der Stadt Linz - Umfahrung von Katzbach
Rechtssatz: Bundesstraßengesetz 1971; Umlegung einer Straße ohne vorhergehende Erlassung einer Verordnung nach §4 Abs1; denkunmögliche Gesetzesanwendung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kundmachung vom 13. Dezember 1977 leitete der Landeshauptmann von Wien zum Zweck der Herstellung eines Teilstückes der Donauufer-Autobahn A 22, Abschnitt Landesgrenze Wien/Niederösterreich - Nordbrücke, ein Enteignungsverfahren ein. Diese Kundmachung wurde im Amtsblatt der Stadt Wien verlautbart und an der Amtstafel angeschlagen; überdies wurde sie dem Chorherrenstift Klosterneuburg als alleinigen Grundeigentümer der beanspruchten Liegenschaften zuge... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5ABGB §435AVG §8BStG 1971 §17BStG 1971 §18 Abs2EisenbahnenteignungsG §5EisenbahnenteignungsG §25 Abs4EisenbahnenteignungsG §30 Abs1
Rechtssatz: Bundesstraßengesetz 1971; keine Bedenken gegen §18 Abs2; zur Frage der Parteistellung im Enteignungsverfahren; keine Parteistellung der Eigentümer von Superädifikaten; kein Entzug des gesetzlichen R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Aufgrund eines Projektes des Amtes der Oö. Landesregierung - Bundesstraßenverwaltung wurde ein bundesstraßenrechtliches Enteignungsverfahren zum Zweck der Enteignung der für die Durchführung des Bauloses "Aschach I" der Bundesstraße 131, Aschacher Straße, von km 13,020 bis km 13,730 erforderlichen Grundstücke zum Zweck der Begradigung und Verbreiterung der Straße und der Herstellung eines Gehsteiges durchgeführt. Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptman... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: StGG Art5BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §7BStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs1
Rechtssatz: BStG 1971; die Annahme, daß einer Enteignung zum Zweck einer Verbreiterung und Begradigung einer Bundesstraße unter Verwendung der bisherigen Trasse die Erlassung einer Verordnung nach §4 Abs1 nicht voranzugehen braucht, ist nicht denkunmöglich; keine Bedenken gegen §17; keine denku... mehr lesen...