Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 9. 3. 1995 von ihren späteren Grundstücksnachbarn eine dreieckförmige Liegenschaft, auf der sich ein zweigeschossiges, unterkellertes, 6,2 x 6 m großes Wohngebäude befand. Im Hinblick auf die Größe und die Hanglage der Liegenschaft gestatteten ihr die Verkäufer, bis an die „nördliche" und „westliche" Grundgrenze zu bauen. Sie erklärten, in einem allfälligen Bauverfahren auf Einwendungen wegen Unterschreitung des „Nachbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 7. 5. 1993 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau, die beklagte Partei als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahn) schuldig zu erkennen, I.) im einzelnen nach Grundstücksnummern und EZ, zum Teil auch nach Gesamtflächen und enteigneten Grundflächen bezeichnete Grundstücke der KG Waldegg des Grundbuches Linz, die mit Enteignungserkenntnis I der Landeshaupt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die von der Verwaltungsbehörde ausgesprochene Verweisung auf den Zivilrechtsweg bindet die Gerichte nicht (SZ 33/21). Auch in einem derartigen Fall hat es dabei zu bleiben, daß die Feststellungsklage nur dann zulässig ist... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs1EisbEG §2EisbEG §20GBG §61 A
Rechtssatz: Ist der im Verwaltungsverfahren ergangene Enteignungsbescheid, somit der Titel für die bekämpfte Servitut, infolge Aufhebung des Bescheides weggefallen, also materiell unwirksam geworden, so ist der Tatbestand der Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG gegeben. Entscheidungstexte 4 Ob 516/96 Entscheidungstext OGH 26.02.19... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs1EisbEG §2EisbEG §20GBG §61 AVwGG §42 Abs3
Rechtssatz: Die ex-tunc-Wirkung des VwGH-Erkenntnisses hat zur Folge, dass der Rechtszustand zwischen der Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im Nachhinein so zu betrachten ist, als ob der angefochtene Bescheid von Anfang an nicht erlassen worden wäre. Damit ist aber der Titel für die auf Grund des aufgehobenen Enteignungsbescheides v... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Norm: BStG §17EisbEG §2EisbEG §5EisbEG §35
Rechtssatz: Wurde nur das Grundstück, nicht auch das darauf befindliche Superädifikat enteignet, so hat der Enteigner dennoch Anspruch auf Räumung. Er hat dann aber auch den hiedurch entstehenden Folgeschaden zu vergüten. Entscheidungstexte 1 Ob 574/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 574/86 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20
Rechtssatz: Wird von einer verbauten Fläche nur ein Teil für das Straßenprojekt benötigt, dann ist die Grundfläche nur im benötigten Umfang, das Bauwerk aber im allgemeinen ganz zu enteignen. Eine Enteignung in der Weise, daß dem Enteigneten nur ein Teil eines einheitlichen Bauwerkes verbleibt, ist dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 532/83 ... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs5EisbEG §1EisbEG §23 Abs1
Rechtssatz: 1./ Begehrt der Enteignete gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung, so ist nicht die Behörde, die im Verwaltungsverfahren in erster Instanz entschieden hat, sondern derjenige, für den enteignet wurde, Antragsgegner. 2./ Bezeichnet der Enteignete die Verwaltungsbehörde als Antragsgegner, ist aber der Enteigner aus dem Antrag zu erkennen, so ist die Bezeichnung des An... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs5EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte in der Frage des Zeitpunktes der Enteignungsentschädigung auf den Zeitpunkt der Enteignung (SZ 34/119, 2 Ob 178/61 = JBl 1961,594) abgestellt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 23/65 Entscheidungstext OGH 18.03.1965 5 Ob 23/65 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die vorliegende Klage, mit welcher der Kläger gegen die Republik Österreich Schadenersatzansprüche von insgesamt 39.335 S 50 g s. A. wegen Entganges an Holzschlägerung, Harzeinnahmen u. dgl. zufolge einer von der Bezirkshauptmannschaft W. zugunsten der Bundesstraßenverwaltung mit rechtskräftigem Bescheid verfügten Bannlegung zweier Waldgrundstücke des Klägers geltend macht, auf Einrede der Beklagten wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen. Das Rekursg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1338 IIBStG §17BStG §23 Abs2ForstG 1852 §19JN §1 CXVEG Art13
Rechtssatz: Über die Schadloshaltung bei Bannlegung eines Waldes zum Zweck der Herstellung, Erhaltung und Umgestaltung von Bundesstraßen gemäß § 12 des BStG hat gemäß Art 13 VerwaltungsentlastungG das Gericht im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Die von der Verwaltungsbehörde ausgesprochene Verweisung der Parteien bezüglich ihrer Entschädigungsansprüche auf den Zivilrec... mehr lesen...