1 Mit Bescheid vom 6. Mai 2019 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (AMS) aus, dass der Mitbeteiligte gemäß § 10 AlVG den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 12. Mai 2019 verloren habe. Eine Nachsicht werde nicht erteilt. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das AMS mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. Juli 2019 ab. Der Mitbeteiligte habe eine Bewerbung auf ihm zugewiesene Stellen u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977AMFGAMFG §4 Abs1 Z1AMSG 1994 §32 Abs2 Z5AMSG 1994 §32 Abs4AMSG 1994 §32 Abs5VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/08/0187 E 11. September 2008 VwSlg 17531 A/2008 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 32 Abs. 2 Z. 5 und Abs. 5 AMSG iVm § 4 Abs. 1 Z. 1 AMFG gehört auch die A... mehr lesen...
Dem in Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsmarktservice Wien, Regionale Geschäftsstelle Schönbrunner Straße (in der Folge: AMS Schönbrunner Straße), eine Beschäftigung als EDV-Trainer oder Netzwerktechniker zugewiesen. Die im Akt befindliche Stellenbeschreibung lautete auszugsweise wie folgt: "Stellenangebot: Unser/e Kunde/in ist ein Unternehmen, das Vorteile aus flexiblen und marktnahen Bereichsorganisationen mit Vorteilen einer internationalen High-T... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verständigte am 22. Dezember 1994 die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bludenz, daß sie in einem (von der Beschwerdeführerin betriebenen) Krankenhaus wegen Schließung einer Krankenstation mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 die Dienstverhältnisse mit insgesamt acht Arbeitnehmern auflösen müsse, und stellte zugleich den Antrag auf Zustimmung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Vorarlberg zur "vorzeitigen Auflösung von voraussichtlich ... mehr lesen...
Index: E3L E0520302062 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: 31975L0129 Massenentlassungen-RL idF 31992L0056 Nov-31975L0129;31992L0056 Nov-31975L0129;AMFG §45a idF 1993/018;
Rechtssatz: § 45a AMFG idF BGBl 1993/18 ist seinem nunmehrigen, eine Ausnahme von Arbeitsverhältnissen zu Gebietskörperschaften nicht mehr enthaltenden Wortlaut entsprechend und nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers, d... mehr lesen...
Die im Jahre 1946 geborene Beschwerdeführerin bezieht seit Jänner 1991 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung; zuletzt hatte sie einen Anspruch auf Notstandshilfe. Am 18. August 1993 wurde der Beschwerdeführerin vom Arbeitsamt Baden (Außenstelle Pottendorf) vorgeschrieben, aufgrund von Eigeninitiative zwei Vorstellungen bzw. Bewerbungen bis 6. September 1993 nachweislich vorzuweisen. Der genannte Termin sei einer vorgeschriebenen Kontrollmeldung gleichzusetzen. Dabei wurde ih... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 idF 1993/502;AlVG 1977 §9 Abs1 idF 1993/502;AMFG;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsloser dem Arbeitsamt gegenüber behauptet, sich seit seiner Arbeitslosigkeit stets auf Arbeitssuche zu befinden, so kann es nicht als rechtswidrig erachtet werden, wenn das Arbeitsamt dafür schließlich nach einigen J... mehr lesen...
Die am 6. März 1965 geborene Tochter des Beschwerdeführers (im folgenden nur als Tochter bezeichnet) beendete ihre Ausbildung zur Volksschullehrerin an der Pädagogischen Akademie im Juni 1985. Der Beschwerdeführer bezog für sie bis einschließlich September 1985 Familienbeihilfe. Da die Tochter zunächst keine ihrer Ausbildung entsprechende Anstellung fand, absolvierte sie vom 1. Oktober 1985 bis 31. März 1986 ein Praktikum in einem Kindergarten. Hiefür erhielt sie eine Beihilfe nac... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Beihilfe nach dem AMFG ist für die Gewährung der Familienbeihilfe ohne Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1987140031.X03 Im RIS seit 01.06.2001 Zulet... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §7;AMFG §45a;ArbVG §109 Abs2;ArbVG §97 Abs1 Z4;BeschäftigungsstandV 1982; Beachte Besprechung in:ZAS 1987/4, S 128; Infos 1987/1;
Rechtssatz: Ein Anteil von 8 Prozent der Arbeitnehmer ist noch kein "erheblicher" Anteil gem § 97 Abs 1 Z 4 und § 109 Abs ... mehr lesen...