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E3L E05203020Norm
31975L0129 Massenentlassungen-RL idF 31992L0056 Nov-31975L0129;Rechtssatz
§ 45a AMFG idF BGBl 1993/18 ist seinem nunmehrigen, eine Ausnahme von Arbeitsverhältnissen zu Gebietskörperschaften nicht mehr enthaltenden Wortlaut entsprechend und nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers, den Geltungsbereich der Bestimmung demjenigen der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen anzugleichen, auch auf Bedienstete einer Gemeinde anzuwenden (hier: Schließung einer Krankenstation).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080043.X01Im RIS seit
21.12.2000