IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 28.02.2019, Zl. ***, mit welchem die Berufung gegen den Spruchpunkt I. des Bescheides des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** als Baubehörde I. Instanz vom 17.05.2018, Zl. ***, als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.01.2020 Norm: AVG 1991 §10 Abs1AVG 1991 §10 Abs4ZustG §24
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 10 Abs 4 AVG befreit lediglich von der Vorlage einer Vollmacht nach § 10 Abs 1 AVG, nicht jedoch von der Einräumung von Vollmacht und der Offenlegung des Vertretungsverhältnisses (vgl Hengstschläger/Leeb, AVG i2, Rz 14 zu § 10 AVG, mwN). Schlagworte Ba... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 5. Oktober 2018, Zl. ***, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 11. Juni 2018 betreffend Vorschreibung einer ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.11.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §23 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs1BAO §4 Abs1ZustG §24
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe setzt ausdrücklich einen rechtskräftigen Bauplatzerklärungsbescheid bzw Baubewilligungsbescheid voraus. Erst mit der Rechtskraft dieses Bescheides entsteht der Abgabenanspruch der Gemeinde. Ausgeschlossen ist somit, dass die Bauplatzerklärung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.11.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §23 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs1BAO §4 Abs1ZustG §24
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht kann nur von einer Partei des Verfahrens abgegeben werden. Dies kann - und zwar durch ausdrückliche Erklärung - erst nach Zustellung oder Verkündung des Bescheides und während der Rechtsmittelfrist erfolgen (vgl VwGH Ra 2016/02/0227). Sc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.11.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §23 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs1BAO §4 Abs1ZustG §24
Rechtssatz: Die allgemeine Vertretungsvollmacht im Sinne des § 10 AVG schließt im Allgemeinen die Zustellungsbevollmächtigung ein. Dies gilt auch, wenn eine der im § 10 Abs 4 AVG bezeichneten Personen unter Berufung auf die erteilte Vollmacht einschreitet, sofern kein gegenteiliger Anhaltspunkt vo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 27.11.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §23 Abs3BauO NÖ 2014 §38 Abs1BAO §4 Abs1ZustG §24
Rechtssatz: Nach § 24 ZustG kann ein bereits versandbereites Schriftstück dem Empfänger unmittelbar bei der Behörde gegen eine schriftliche Übernahmsbestätigung ausgefolgt werden. Die Ausfolgung hat die Rechtswirkungen der Zustellung (vgl Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, S. 124; VwG... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A und des Herrn B gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 12. März 2018, Zl. ***, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Baubewilligungsverfahrens, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG keine Folge gegeben, der Spruch: des angefochtenen Bescheides j... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2018 Norm: AVG 1991 §63 Abs5ZustG §24
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrages ist, dass der das jeweilige Verfahren abschließende Bescheid in formelle Rechtskraft erwachsen ist, mithin keine Möglichkeit mehr offensteht, gegen diesen ordentliche Rechtmittel bzw. Bescheidbeschwerde zu erheben. Demnach kann ein übergangener Nachbar jeden... mehr lesen...