Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der B. GmbH die Genehmigung für die Änderung der genehmigten gewerblichen Betriebsanlage für die Zwischenlagerung von Bodenaushub auf Grundstücken Nr 162/1, 164, 165, 166, 167, 168, 174/2, KG F., nach Maßgabe der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden mit dem zugehörigen Genehmigungsvermerk versehenen Plänen und sonstigen Unterlagen unter einer Reihe von Auflagen gemäß §§ 81 Abs 1 und 74 Abs 2 Gew... mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, Frau A. Y. gemäß § 359b Abs 1 Z 2 und Abs 8 iVm § 81 GewO und § 93 Abs 2, 3 und 5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Genehmigung für die Änderung der bestehenden gewerblichen Betriebsanlage (Imbissstand) auf Grundstück Nr. 272/2 KG A. durch Errichtung eines Zeltes zur Überdachung von Verabreichungsplätzen samt Nebenanlage (Gasofen) im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt und dabei festges... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn ein Nachbar im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß §359b Abs1 GewO im erstinstanzlichen Verfahren kein Einwendungsvorbringen, welches die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ausdrücklich bekämpft, erstattet hat, so tritt die Präklusionswirkung gemäß § 42 Abs 1 AVG dennoch nicht ein, wenn von der erstinstanzlichen Genehmigungsbehörde im Hausanschlag nicht auf die beschränkte Nachbarparteistellung und diesbezüglich auf die Rechtsf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der vom Rechtsmittelwerber in einer Verhandlungsschrift festgehaltenen Stellungnahme ?Bei Einhaltung der Auflagen wird gegen den Betrieb kein Einwand erhoben", kommt wegen mangelnder Qualifizierung und Konkretisierung die Eigenschaft als Einwendung im Rechtssinne nicht zu. Aus dem Begriff einer Einwendung im Rechtssinn ergibt sich, dass eine Einwendung so gestaltet sein muss, dass aus ihrem Inhalt die Behauptung der Verletzung eines subjektiven Rechtes entnommen werden kann. Es... mehr lesen...
Beachte VwGH 03.02.2000, 99/07/0191 Rechtssatz: Die Einhaltung des § 44 Abs 2 AVG ist Sache des Verhandlungsleiters. Wenn dieser die schriftliche Einwendung entgegennimmt und dem Protokoll als dessen Bestandteil anschließt, muss dies so gewertet werden, als ob der Antrag korrekt gestellt worden wäre. Damit ist die Einwendung als rechtzeitig eingebracht anzusehen. Die Bestimmung des § 42 Abs 1 AVG, dass Einwendungen entweder spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung oder während de... mehr lesen...
Sachverhalt: Der Berufungswerber richtete am 09.07.2003 nachfolgendes Schreiben an den Landeshauptmann von Steiermark: Betrifft: Gewerbebewilligung für die Qualitätsprüfungsstrecke sowie den Hallenzubau Nord der Fa. M. Ich bin direkter Anrainer der Fa. M. Aufgrund des Bescheides vom Magistrat Graz Baurechtsamt zur Errichtung einer Qualitätsprüfungsstrecke (ca. 40 m südlich meines Grundstückes) würde es mich interessieren ob es für diese Strecke bzw für den schon errichteten Hallenzubau Nor... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter "unmittelbar benachbarten Häusern" nach § 356 Abs 1 GewO sind alle jene Häuser zu verstehen, die rund um die zur Verhandlung stehende Betriebsanlage dieser Anlage am nächsten stehen, und zwar auch dann, wenn dazwischen etwa eine Straße liegt (siehe Mache-Kinscher, Gewerbeordnung 1982, Seite 697, Pt 10). Von einem unmittelbar benachbarten Haus, an dem nach § 356 Abs 1 erster Satz GewO ein Anschlag über Gegenstand, Zeit und Ort der mündlichen Verhandlung zu erfolgen hat, ka... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 42 Abs 1 AVG verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Für das vereinfachte Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, für welches an Stelle einer mündlichen Verhandlung ein Anhörungsverfahren vorgesehen ist, ist in Analogie zu dieser Bestimmung davon auszugehen, dass Nachbarn Einwendungen im Rahmen ihrer eingeschränkten Parteistellung innerhal... mehr lesen...
Mit bekämpften Straferkenntnis hat der Bezirkshauptmann von Knittelfeld den Antrag des Herrn F S vom 25.3.2003 auf Zuerkennung der Parteistellung im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren betreffend die Errichtung einer gastgewerblichen Betriebsanlage auf dem Grundstück, KG R II, abgewiesen. Begründend wurde verfahrenswesentlich ausgeführt, dass die Gemeinde R mit Eingabe vom i.8.2003, protokolliert mit 6.8.2003, den Antrag auf Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Erric... mehr lesen...
Rechtssatz: Präklusion nach § 42 Abs 1 AVG kann auch einen Verfahrensbeteiligten treffen, der der Behörde aus dem vorangegangenen, durch Zurückziehung des Genehmigungsantrages erledigten Genehmigungsverfahren als Nachbar bekannt sein musste, und daher im neu eröffneten Genehmigungsverfahren nach § 41 Abs 1 erster Satz AVG persönlich zu verständigen gewesen wäre. Wurde nämlich die Verhandlung im Verfahren zur Erteilung einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung im Sinne des §§ 41 ... mehr lesen...