Zahl: LVwG-327-9/2019-R1 LVwG-435-7/2019-R1 Bregenz, am 19.02.2020 Beschluss Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der D A D, MSc, MBA, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 12.08.2019 wegen einer wasserrechtlichen und einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für einen Ersatzneubau der Brücke über die L mit anschließender Sanierung der Straße des Grenzübergangs der BX/... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.02.2020 Norm: AVG §8AVG §42 Abs1WRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §107 Abs1
Rechtssatz: In einem wasserrechtlicher Bewilligungsverfahren, in dem weder ein Zwangsrecht eingeräumt, noch ein Übereinkommen gemäß § 111 Abs 3 WRG 1959 beurkundet wird, handelt es sich bei der Grundeigentümerin um eine Neben- und nicht um eine Gegenpartei, daher tritt mangels Erhebung von Einwendung... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der J B GmbH, H, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 30.07.2018 betreffend Feststellung der Parteistellung, zu Recht erkannt: 1. Es wird festgestellt, dass der J B GmbH, Istraße, H, in dem bei der Bezirkshauptmannschaft D anhängigen gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren betreffend die Errichtung u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.12.2018 Norm: AVG §41 Abs1AVG §42 Abs1GewO 1994 §356 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 356 Abs 1 Z 3 GewO 1994 setzt im Gegensatz zur Z 4 leg cit nicht voraus, dass das Betriebsgrundstück bebaut ist. Da die Betriebsanlage (im Fall der Neugenehmigung) vor der Errichtung der Baulichkeiten auf dem Betriebsgrundstück zu genehmigen ist, zielt diese Kundmachungsform klar auch auf unbebaute... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.12.2018 Norm: GewO 1994 §356 Abs1AVG §41 Abs1AVG §42 Abs1
Rechtssatz: Aus der Formulierung des letzten Satzes des § 356 Abs 1 GewO 1994 kann geschlossen werden, dass die Kundmachung entweder durch Anschläge (benachbarte Häuser und Betriebsgrundstück) oder durch persönliche Verständigung sämtlicher Nachbarn zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber hat sich hier ausdrücklich auf den... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 06.12.2018 Norm: AVG §41 Abs1AVG §42 Abs1GewO 1994 §356 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch ein Anschlag an einem ungenutzten bzw unbewohnten Objekt entfaltet eine Kundmachungswirkung gegenüber dem Eigentümer und allenfalls auch gegenüber Dritten. (hier: Zum Zeitpunkt der Kundmachung waren die Wände der Gebäude sowie die Dächer bereits errichtet. Es kann daher nicht mehr davon gesproche... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wolfgang Herzog über die Beschwerde der S F, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Robert Heitzmann, Innsbruck, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 08.10.2007 betreffend wasserrechtliche, naturschutzrechtliche, elektrizitätsrechtliche und forstrechtliche Bewilligung zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: WRG 1959 §107 Abs1AVG §42 Abs1AVG §42 Abs1a
Rechtssatz: Eine Kundmachungsform ist nach § 42 Abs 1 letzter Satz AVG „geeignet“ die Präklusionsfolgen auszulösen, wenn sie sicherstellt, dass ein Beteiligter von der Anberaumung der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt. Diesem Kriterium muss auch die zweite Kundmachungsform iS des § 107 Abs 1 WRG 1959 ents... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: WRG 1959 §107 Abs1AVG §42 Abs1AVG §42 Abs1a
Rechtssatz: Erfolgt die Kundmachung der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (hier: für einen Kraftwerksbau) in einer Gratis-Lokalzeitung, die nicht in allen Gemeinden entlang der Gewässerstrecke, an der für die Parteistellung infrage kommende Wassernutzungsberech... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde des 1. Dr. E D, der 2. M D, der 3. B H, des 4. T H, der 5. R M, der 6. B S, des 7. O S und des 8. H S, alle L, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde L vom 06.04.2017, I. zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Norm: AVG §42 Abs1AVG §41 Abs1BauG Vlbg 2001 §26 Abs1
Rechtssatz: Es ist nicht vorgesehen, dass die Parteien in der Ladung auf ihre Rechte hingewiesen werden, die ihnen nach dem betreffenden Materiengesetz (hier: Rechte der Nachbarn nach dem Baugesetz) zustehen. Schlagworte Ladung mündliche Verhandlung, Belehrung über Nachbarrechte nic... mehr lesen...