Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.04.2018Norm
WRG 1959 §107 Abs1Rechtssatz
Erfolgt die Kundmachung der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (hier: für einen Kraftwerksbau) in einer Gratis-Lokalzeitung, die nicht in allen Gemeinden entlang der Gewässerstrecke, an der für die Parteistellung infrage kommende Wassernutzungsberechtigte liegen, zugestellt (verbreitet) wird, bietet diese Kundmachungsform nicht ausreichend Gewähr dafür, dass auch Wassernutzungsberechtigte außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung (hier: im unteren Gewässerlauf) von der Anberaumung der Verhandlung Kenntnis erlangen.
Schlagworte
Kundmachung Verhandlung Wasserrecht, Lokalzeitung, UnterliegerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.435.1.2016.R5Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018