Begründung: Der im Zuge des Verfahrens verstorbene Hofrat Dr. Alfred J***** war von Februar 1989 bis zu seiner Pensionierung Ende des Jahres 1995 Leiter des Finanzamtes S*****. Seine Bruttopension betrug im Oktober 2000 S 67.599. Neben den gesetzlichen Abzügen erfolgten Sonderabzüge zur Bedienung aushaftender Kreditkonten, sodass im Oktober 2000 ein Auszahlungsbetrag von knapp 20.000 S (EUR 1.430) verblieb. Die Ehegattin des ursprünglich Beklagten bezieht keine Eigenpension. Zwisc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten unter anderem den Ersatz jenes Schadens, der ihr dadurch entstanden sei, dass dieser es als Leiter der Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes S***** verabsäumt habe, bei der zuständigen Veranlagungsabteilung die Erlassung endgültiger Einkommenssteuerbescheide für einen seit 1992 in Österreich wohnhaften deutschen Tennisprofessional zu bewirken. Entgegen einem sogenannten "Schirennfahrererlass", welcher auch für den konkreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung der Klägerin zum 31. 3. 1995 wirksam geworden ist und ihre Ansprüche verjährt sind, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die zutreffende und eingehende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung der Klägerin zum 31. 3. 1995 wirksam geworden ist und ihre Ansprüch... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Wohnrechtssache war der Oberste Gerichtshof bereits zweimal befaßt (siehe 5 Ob 108/92 = EWr III/835/4 = MietSlg 44/34 und 5 Ob 2017/96w = EWr II/15/13 = WoBl 1998, 119/72). Zur Darstellung des Verfahrensgegenstandes, wie er sich vor dem dritten Rechtsgang ergab, kann daher auf die Vorentscheidungen, insbesondere die Entscheidung 5 Ob 2017/96w erwiesen werden. Es geht um die Auf- bzw Zuteilung von Kfz-Abstellplätzen der Wohnungseigentumsanla... mehr lesen...
Begründung: Die vier Kläger stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Beklagten; sie benützten Parkplätze in der Tiefgarage des Palais Trautson, die von der Beklagten ursprünglich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Hiebei wurden mit den Klägern - ausgenommen dem Zweitkläger - Widerrufsvorbehalte vereinbart. Die Beklagte hat diese unentgeltlichen Benützungsverhältnisse widerrufen und den Klägern auf Grund ihrer Ansuchen - die sie jeweils mit dem Vorbehalt ... mehr lesen...
Norm: AVG §38AVG §69 Abs1 litcBDG §80GehG §24aJN §1 CIa1
Rechtssatz: Die Zuweisung eines vom Beamten bis dahin unentgeltlich benützten Garagenabstellplatzes mit Bescheid gegen Benützungsentgelt begründet nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges für ein auf Feststellung des Bestehens eines privatrechtlichen Benützungsverhältnisses gerichtetes Begehren, da die Beurteilung dieser Vorfrage durch die Verwaltungsbehörde nicht von der Rechtskraftwirkung d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger einerseits und die Beklagten andererseits sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Die Rechtsvorgänger der Beklagten stellten am 3.4.1939 bei der Agrarbezirksbehörde Graz den Antrag, ihnen über ein nunmehr dem Kläger gehörendes Grundstück ein landwirtschaftliches Bringungsrecht einzuräumen. Die Rechtsvorgänger der Parteien schlossen am 6.6.1939 vor der Agrarbezirksbehörde Graz einen "Vertrag (Vergleich)", in dem der damalige Eigentümer des nunmehr dem Kläge... mehr lesen...
Norm: AVG §38
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde ist an die Beurteilung einer Vorfrage eines gerichtlichen Verfahrens durch das Gericht nicht gebunden. Entscheidungstexte 3 Ob 617/89 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 3 Ob 617/89 Veröff: RZ 1991/40 S 140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049665 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die Zivilflugplatzhalter des Flughafens Wien ist, begehrt Ersatz der von ihr bezahlten Stromkosten für die Flugsicherungsanlagen am Flughafen Wien. Die Flugsicherung - und damit auch die Verpflichtung zur Tragung der Kosten - obliege gemäß § 120 Luftfahrtgesetz (LFG) dem Bundesamt für Zivilluftfahrt. Soweit also keine Ausnahmebestimmung Platz greife, obliege dem Zivilflugplatzhalter keine Verpflichtung zur Tragung der Kosten. Gemäß § 122 Abs 2 LFG... mehr lesen...
Norm: AVG §38ZPO §190 C1ZPO §411 Ab
Rechtssatz: Ein "Bindungskonflikt" kann nur dort entstehen, wo eine Behörde bei Entscheidung einer Rechtsfrage eine Vorfrage zu beurteilen hat, über welche eine andere Behörde als Hauptfrage rechtskräftig abgesprochen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 601/85 Entscheidungstext OGH 02.12.1986 2 Ob 601/85 Veröff: EvBl 1987/91 S 339 ... mehr lesen...
Norm: AVG §38ZPO §190 B
Rechtssatz: Keine Vorfrage liegt vor, wenn zwei verschiedene Akte über Rechte und Pflichten zu ergehen haben, die von verschiedenen Behörden nach verschiedenen Gesichtspunkten zu erlassen sind. Das gilt insbesonders insoweit, als es sich um die den Gerichten zukommende Entscheidung über die privatrechtliche Zulässigkeit bestimmter Vorhaben handelt, über die nach den Verwaltungsvorschriften von der Verwaltungsbehörde nur ... mehr lesen...