Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) steht in Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Am 09.04.2024 übermittelte er dem Landesgeschäftsführer des AMS Vorarlberg ein E-Mail, in dem er unter anderem ausführte: „Bei der derzeitigen Betreuung betrachte ich das AMS – XXXX als reine Menschenvernichtungsmaschine bei dem der mentale Zustand des Arbeitslosen Tag für Tag tiefer i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS XXXX (in der Folge grundsätzlich: AMS oder belangte Behörde) vom 02.11.2023, VN: XXXX wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum von 20.09.2023 bis 31.10.2023 gemäß §§ 10 iVm 38 AlVG verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine sich bietende, zumutbare Beschäftigung bei XXXX nicht angenommen habe. Grün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einer an die „Hoffentlich-NICHT-MEHR-Lange-Chefin XXXX “ gerichteten Ansichtskarte (Postaufgabe am 25.11.2022) stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf eine „vor Ort“ Akteneinsicht in den elektronischen Akt des Bundesministeriums für XXXX (im Folgenden auch: XXXX ) zur Zl. 2020-0.800.694 entweder am 09.12.2022 um 08:00 Uhr oder am 23.12.2022 um 10:00 Uhr. 1. Mit einer an die „Hoffentlich-NICHT-MEHR... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit einer als „eingeschriebene Mail“ bezeichneten E-Mail erhob XXXX (in der Folge „bP“) am 23.08.2021 Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesver-waltungsgerichtes vom 09.07.2021, GZ L517 2243611-1/6E, mit welchem die Beschwerde der bP vom 14.06.2021 abgewiesen worden war. Diese Eingabe der bP vom 23.08.2021 weist folgenden Inhalt auf: „EINGESCHRIEBENE MAIL - 23. August 2021 An das heitere Bundesverwaltungsgericht, Gerichtsabte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 28.09.2020, VSNR: XXXX , hat die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) gemäß §§ 409 und 410 ASVG iVm § 194 GSVG festgestellt, dass der Antrag auf Rückzahlung des Beitragszuschlages gem. § 35 Abs. 6 GSVG abgewiesen wird. In der
Begründung: des Bescheides wurde ausgeführt, dass der ESt Bescheid für 2018 am 20.03.2019 erlassen wurde und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in der Höhe von 9.783,77 € ausweise. Eine Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit schriftlicher, von XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) persönlich unterfertigter, Eingabe ("Beschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof wegen Jv 9.308/18z-33a") vom 01.09.2018 erhob dieser Beschwerde gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 21.08.2018, Zl. Jv 9.308/18z-33a, mit welchem dem Beschwerdeführer die Zahlung von Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 400,00 aufgetragen wurde. Diese Eingabe hatte fol... mehr lesen...