Norm: WettbG §12
Rechtssatz: Solange ein bestimmtes Verhalten als kartellrechtswidrig verfolgt werden darf, kann es auch mit allen der Ermittlungsbehörde zur Verfügung stehenden Ermittlungsmethoden aufgeklärt werden. Das Verhalten, das durch einen Hausdurchsuchungsbefehl aufgedeckt werden soll, muss daher kein aktuelles Geschehen, sondern kann auch ein in der Vergangenheit liegender abgeschlossener Sachverhalt sein. Entsche... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §49WettbG §12
Rechtssatz: Eine gerichtliche Überprüfung der tatsächlichen Vorgangsweise der Bundeswettbewerbsbehörde bei Durchführung einer kartellgerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung kommt nicht in Betracht, weil die Durchführung einer derartigen Hausdurchsuchung eine verwaltungspolizeiliche Maßnahme einer Verwaltungsbehörde ist. Ob eine Behörde ihre Befugnisse rechtmäßig ausgeübt oder überschritten hat, ist aber von den ... mehr lesen...
Norm: WettbG §12
Rechtssatz: Gegenstand und Zweck einer Hausdurchsuchung ergeben sich jeweils aus der betreffenden richterlichen Anordnung. Diese grenzt die Möglichkeiten und Ermächtigung der Bundeswettbewerbsbehörde ab. Entscheidungstexte 16 Ok 2/12 Entscheidungstext OGH 06.06.2012 16 Ok 2/12 Beisatz: Daraus ergibt sich auch der Umfang der möglichen Verwertung von Unterlagen. (T1)Ve... mehr lesen...
Norm: WettbG §11 Abs1WettbG §12
Rechtssatz: Für nicht vom Hausdurchsuchungsbefehl gedeckte Ergebnisse besteht ein Beweisverwertungsverbot nach § 11 Abs 1 WettbG. Entscheidungstexte 16 Ok 2/12 Entscheidungstext OGH 06.06.2012 16 Ok 2/12 Veröff: SZ 2012/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128005 ... mehr lesen...
Norm: WettbG §12
Rechtssatz: Die Hausdurchsuchung nach § 12 WettbG umfasst keine Beschlagnahme. Entscheidungstexte 16 Ok 7/11 Entscheidungstext OGH 20.12.2011 16 Ok 7/11 Beisatz: Unter „Beschlagnahme“ fällt nicht das Anfertigen von Kopien bzw Ausdrucken der relevanten Unterlagen und das Kopieren von Daten bzw Datenträgern, wie es § 111 Abs 2 StPO vorsieht. (T1)Beisatz: Fand anlässlic... mehr lesen...
Norm: WettbG §12
Rechtssatz: Da Hausdurchsuchungen einen schwerwiegenden Eingriff in die Individualsphäre des Betroffenen bewirken, ist an das Interesse an der Sachaufklärung ein strengerer Maßstab anzulegen als bei Auskunftsverlangen. Entscheidungstexte 16 Ok 5/11 Entscheidungstext OGH 09.11.2011 16 Ok 5/11 Beisatz: Eine Hausdurchsuchung nach § 12 WettbG muss zum einen erforderlich ... mehr lesen...
Norm: WettbG §12
Rechtssatz: Zwischen den der Bundeswettbewerbsbehörde zustehenden Ermittlungsbefugnissen besteht keine hierarchische Ordnung. Es ist daher weder die Durchführung eines Auskunftsverlangens noch dessen Ankündigung Voraussetzung für die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehls. Auskunftsverlangen und Nachprüfung sind zwei voneinander unabhängige Ermittlungsinstrumente zur Sachverhaltsaufklärung. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: WettbG §12
Rechtssatz: Der begründete Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz genannten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften muss sich grundsätzlich nicht gegen die Person richten, in deren Räumlichkeiten die Hausdurchsuchung anzuordnen ist. Insoweit kann es daher nicht auf die subjektive Tatseite dieser Person ankommen. Entscheidungstexte 16 Ok 2/10 Entscheidungstext O... mehr lesen...