RS OGH 2011/12/20 16Ok7/11 (16Ok8/11, 16Ok9/11, 16Ok10/11, 16Ok11/11, 16Ok12/11, 16Ok13/11)

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Veröffentlicht am 20.12.2011
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Norm

WettbG §12

Rechtssatz

Die Hausdurchsuchung nach § 12 WettbG umfasst keine Beschlagnahme.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 7/11
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 16 Ok 7/11
    Beisatz: Unter „Beschlagnahme“ fällt nicht das Anfertigen von Kopien bzw Ausdrucken der relevanten Unterlagen und das Kopieren von Daten bzw Datenträgern, wie es § 111 Abs 2 StPO vorsieht. (T1)Beisatz: Fand anlässlich einer Hausdurchsuchung keine Beschlagnahme im rechtstechnischen Sinn statt, fehlt es am Rechtsschutzinteresse zur Bekämpfung des zu einer solchen ermächtigenden, aber bereits konsumierten Hausdurchsuchungsbefehls. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127338

Im RIS seit

18.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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