I. Mit undatiertem, beim Landeshauptmann von Salzburg (im Folgenden: LH) am 15. November 2002 eingelangten Schreiben stellte die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: MP) unter Anschluss der Projektsunterlagen vom 14. November 2002 das "Ansuchen um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung" für die Entnahme von Thermalwasser aus der Liegenschaft Grundstück Nr. 1306 im Rahmen eines Pumpversuches. Dazu führte die MP in diesem Schreiben aus, dass für das Bauvorhaben "Thermalwassererschlie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §31c Abs3;WRG 1959 §31c; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0113 E 22. Februar 1994 VwSlg 14010 A/1994 RS 6 Stammrechtssatz Es trifft nicht zu, daß nach § 102 Abs 1 lit d iVm § 31c WRG nur bestimmte Gemeinden - etwa jene, in denen das zu bewilligende Unternehmen (hier Schottergewinnung) gelegen ist - Parteis... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Juni 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei (mP) beim Landeshauptmann von Kärnten (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Schotterabbau auf einer Reihe von Grundstücken der KG Z. Bei der am 3. November 1992 vom LH durchgeführten mündlichen Verhandlung führte der Amtssachverständige für Geologie aus, die mP beabsichtigte eine Kiesgewinnung im Trockenabbau auf einer Fläche von ca. 6,9 ha. Die vom geplanten Schotterabbau betroffenen Parzellen befänd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31c Abs3;
Rechtssatz: Bei dem Anspruch nach § 31c Abs 3 WRG handelt es sich um den Anspruch darauf, daß Gemeinden in der Versorgung ihrer Bewohner mit Trinkwasser nicht beeinträchtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070002.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31c Abs3;
Rechtssatz: Durch § 31c Abs 3 WRG soll sichergestellt werden, daß eine ausreichende Wasserversorgung in der Gemeinde gewährleistet ist. Dieser Schutzzweck des § 31c Abs 3 wird nicht nur dann verletzt, wenn eine schon bestehende Wasserversorgungsanlage in Mitleidenschaft gezogen wird, sondern auch dann, wenn ein Wasservorkommen, welches für einen absehbaren ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Juni 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Landeshauptmann von Kärnten unter Hinweis auf die §§ 31a Abs. 2, 32 und 99 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Schotterabbau auf einer Reihe von Grundstücken der KG Z. Die Schottergewinnung sollte teilweise im Schwankungsbereich des Grundwassers und teilweise über diesem erfolgen. In der Folge schränkte die mitbeteiligte Partei den Antrag ein. Über diesen Ant... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31c Abs3;WRG 1959 §31c;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 31c Abs 3 WRG sind generell als Determinanten für eine Bewilligung nach § 31 c WRG anzusehen, die auch dann zum Tragen kommen, wenn die Bewilligung von der Wasserrechtsbehörde erteilt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070113.X05 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §31c Abs3;WRG 1959 §31c;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß nach § 102 Abs 1 lit d iVm § 31c WRG nur bestimmte Gemeinden - etwa jene, in denen das zu bewilligende Unternehmen (hier Schottergewinnung) gelegen ist - Parteistellung genießen. Parteistellung nach § 102 Abs 1 lit d WRG kommt vielmehr all jenen Gemein... mehr lesen...