RS Vwgh 1994/2/22 93/07/0113

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31c Abs3;
WRG 1959 §31c;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 31c Abs 3 WRG sind generell als Determinanten für eine Bewilligung nach § 31 c WRG anzusehen, die auch dann zum Tragen kommen, wenn die Bewilligung von der Wasserrechtsbehörde erteilt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070113.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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