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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31c Abs3;Rechtssatz
Bei dem Anspruch nach § 31c Abs 3 WRG handelt es sich um den Anspruch darauf, daß Gemeinden in der Versorgung ihrer Bewohner mit Trinkwasser nicht beeinträchtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070002.X01Im RIS seit
12.11.2001