IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von AB AA, AF 28/1, AD AE, vertreten durch Rechtsanwältin AG, AJ 10, AH AI, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 28.10.2019, Zahl xxx, zu R e c h t: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die verhängte Geldstrafe auf € 2.180,- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing. Dr. Adalbert Lindner über die Beschwerde des Dipl.-Ing. AB AA, AF 40, AD AE, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AH AG, AI 45, 5020 Salzburg, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (belangte Behörde) vom 31.07.2017, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der Spruch: des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe bestä... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 14/1, AD AE, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 13.06.2018, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird dahingehend stattgegeben als die verhängte Geldstrafe auf€ 440,- (Ersatzfreiheitstrafe 20 Stunden) reduziert wird. Der Spruch: des angefochtenen Bescheide... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 52/ 1, AD AE, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. AH AG, AI 17, 5020 Salzburg, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 06.02.2018, Zahl yyy, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.03.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z5WRG 1959 §32 Abs2VStG §44a Z1
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde herangezogene Strafnorm des § 137 Abs 2 Z 5 WRG stellt die bewilligungslose oder entgegen einer Bewilligung gemäß § 32 WRG die Einwirkung auf Gewässer unter Strafe. Straftatbestand ist daher, das... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 4, AD AE, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 08.02.2018, Zahl yyy, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. II. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z4WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §30 Abs3 Z1VStG §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus der Gegenüberstellung der beiden Straftatbestände nach StGB und WRG ergibt sich, dass die Tatbestände nicht ident sind und sich damit gegenseitig nicht ausschließen. Nach § 180 StGB ist Voraussetzu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF, AD AE, vertreten durch AG AH, AK, AI AJ, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 20.6.2016, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird dahingehend stattgegeben, als die verhängte Geldstrafe auf € 1000,- (Ersatzfreiheitsstrafe 100 Stunden) reduziert wird.Im Übrigen wird die Beschwe... mehr lesen...