Begründung: Die Antragsteller haben ein Wasserbenutzungsrecht am K*****bach zum Betrieb ihrer Wasserkraftanlage. Der Erstantragsgegner ist Wasserberechtigter für den K*****bach und die P***** Wehranlage. Der Zweitantragsgegner betreibt eine Kläranlage an einem nahe gelegenen Fluss. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind als Wasserberechtigte zur anteiligen Leistung von Beiträgen zur Erhaltung, Wartung und Aufsicht der genutzten Gewässer verpflichtet. Über Antrag des Erstantr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller l. Edeltraud Z*****, und 2. Ernst Z*****, vertreten durch Dr. Klaus Hirtler Rechtsanwalt Gesellschaft mbH in Leoben, wider die Antragsgegnerin Gemeinde M*****, vertreten durch Dr. Di... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 19. 10. 2000 wurde dem Antragsgegner die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage (Kanalisation) erteilt. Unter Punkt I. 5. dieses Bescheides wurde u. a. ausgesprochen, dass die „durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Schäden an Häusern oder sonstigen Anlagen ... zu beseitigen" sind. Der „Bewilligungswerber" sei verpflichtet, „den Schaden unter Zuz... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks in Niederösterreich. Gemäß Punkt "Sechstens" des zwischen dessen Rechtsvorgängerin als Übergeberin und dem Antragsteller als Übernehmer abgeschlossenen Übergabsvertrags vom 8. 3. 1995 räumte der Antragsteller für sich und alle seine Rechtsnachfolger im Eigentum und Besitz dieses Grundstücks den jeweiligen Eigentümern des zu einem anderen Grundbuchskörper gehörenden Grundstücks und deren Rechtsnachfolgern in dessen Eige... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs1WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Weist die Wasserrechtsbehörde erster Instanz einen Antrag auf Leistung von Entschädigungen, Ersätzen, Beiträgen oder Kosten im Sinne des §117 Abs1 WRG1959 mangels Kognitionsbefugnis zurück, so kann sich der Antragsteller dagegen nur im Verwaltungsrechtsweg zur Wehr setzen, er kann einen solchen Bescheid daher nicht unter Inanspruchnahme der sukzessiven gerichtlichen Zuständigkeit nach §1... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hob im Verfahren gemäß § 15 Abs 1 und § 117 WRG 1959 die über das Entschädigungsbegehren der Antragsteller ergangene Sachentscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück (ON 99). Diese Entscheidung enthält weder im
Spruch: noch in den Gründen einen Ausspruch darüber, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Das Rekursgericht hob im Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 16 Abs 3 AußStrG) mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig. Gemäß §§ 16 Abs 4 AußStrG, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Rekurs ist entgeg... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 13. 11. 2000 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, es mögen ihm die Kosten der von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angeordneten notstandspolizeilichen Maßnahmen von ATS 102.959,20 nicht auferlegt werden. Er sei mit Bescheid dieser Behörde vom 5. 10. 2000 zum Ersatz der Kosten notstandspolizeilicher Maßnahmen verpflichtet worden, weil ein nahe seinem Anwesen liegendes Gewässer durch Öl verschmutzt worden sei. Da der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die im Eigentum der Antragsteller befindliche Liegenschaft EZ 234, GB 45201 Ebelsberg mit dem Grundstück 923/3 (Wald) liegt in der Katastralgemeinde Ebelsberg, welche der Stadtgemeinde Linz zugeordnet wird. Die Antragsteller beantragten bei der Jagd- und Wildschadenskommission S***** gemäß § 70 oö JagdG die Entscheidung über den von ihnen geltend gemachten Anspruch auf Ersatz von Jagd- und Wildschäden. Bei der Verhandlung vom 22. Februar 2001 fasste die Kommission einst... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 5. März 1990 die Antragstellerin als Eigentümerin des öffentlichen Guts, in dessen Bereich nach einer aufgelassenen Tankstelle Verunreinigungen des Erdreichs durch Mineralöl aufgetreten waren, zum Ersatz der Entsorgungskosten von ATS 101.658,94 sA; diese Kosten seien zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen erforderlich gewesen. Mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG begehrte die ... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 11. März 1996 den Antragsteller, einen bulgarischen Staatsangehörigen, der eine Kfz-Reparatur- und Lackierwerkstätte in Himberg betrieben hatte, als Eigentümer widerrechtlich - durch einen Dritten - beseitigter Abfälle gemäß § 31 Abs 3 iVm § 117 Abs 1 WRG zum Ersatz der Entsorgungskosten von 47.374,86 S; diese Kosten seien zur Vermeidung und Verminderung einer Gewässerverunreinigung durch Ablagerung von zum Teil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wird auf einen Privatrechtstitel gestützt und nicht auf eine im Zuge wasserrechtlicher Verfahren getroffene Vereinbarung über sonst zwangsweise einzuräumende Rechte, sodass der streitige Rechtsweg zulässig ist (1 Ob 40/94; 1 Ob 305/00k). Wasserbenutzungsrechte werden mit der Zustellung der Verleihungsurkunde der Behörde und nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben (SZ 66/129; 1 Ob 54/99v; VwSlg 42... mehr lesen...
Begründung: In einem steirischen Ort wurde 1959 eine "Wassergemeinschaft" als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Die Rechtsvorgänger des Antragstellers waren unter den Gründungsmitgliedern. Sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft - ausgenommen die Rechtsvorgänger des Antragstellers - gründeten 1977 die Antragsgegnerin, eine Wassergenossenschaft. Eine "Liquidation der alten Gemeinschaft" unterblieb. Mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde vom 22. 4. 1977 wurde die Genossensch... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 30. 10. 1998 gab das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft dem Antrag des Antragstellers auf Verpflichtung der Zweitantragsgegnerin zur Leistung einer (Fischerei-)Entschädigung von S 5,622.353 sA nicht Folge. Es begründete seine Entscheidung mit mangelnder Zuständigkeit, weil die selbständige Entscheidung über eine Entschädigung im "Stammbescheid" nicht ausdrücklich vorbehalten worden sei; einer behördlichen Sachentscheidung über den Entsc... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist klarzustellen, dass der von den Vorinstanzen als Antragsgegner bezeichnete Einschreiter am 29. 7. 1999 den mit einem - in der Folge bewilligten - Wiedereinsetzungsantrag verbundenen Antrag "auf Durchführung der gerichtlichen Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG 1959" gestellt und letztlich vorgebracht hat, er wolle damit einen Bescheid bekämpfen, mit dem ihm Beitragsleistungen an eine (von den Vorinstanzen als Antragstellerin bezeichnete) Wassergenossenscha... mehr lesen...
Begründung: Die in L***** domizilierte G***** GmbH, die im wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren unrichtigerweise als Franz G***** GmbH - es bestehen die prot. Einzelfirma Franz G***** und die G***** GmbH - bezeichnet wurde und sich als Antragstellerin auch selbst im folgenden gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG so bezeichnete, betreibt in L***** auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück einen Filialbetrieb mit einer Tankstelle und einer Kfzbzw Landmaschinen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs4 CEisbEG 1954 §30 Abs4EisbEG 1954 §30 Abs5WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Kein Kostenersatz gemäß § 117 Abs 6 WRG für Revisionsrekursbeantwortung gegen nicht als zulässig erachteten außerordentlichen Revisionsrekurs selbst bei Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens in dritter Instanz. Entscheidungstexte 1 Ob 3/00y Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 3/00y... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann von Oberösterreich als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1998 gemäß § 21a WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserkraftanlage der Antragstellerin samt der Entnahme von Wasser aus einem näher bezeichneten Fluß abgeändert, das Maß der Wasserbenutzung durch zusätzliche Auflagen beschränkt und mit Punkt C den Antrag der Antragstellerin auf Zuerkennung einer Entschädigung von 9 Mio S mit der
Begründung: zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das eine stillgelegte Deponie darstellt. Etwa ein Viertel der gesamten Grundfläche von 22.222 m2 ist Schlammteich, etwa ein Viertel erdabgedeckte Deponie, rund ein Viertel folienabgedeckte Deponie und schließlich ca ein Viertel leeres Becken. Der Antragsgegnerin obliegt die Sanierung der Deponie. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 22. 2. 1996 wurden zur näheren Bestimmung des Schadstoffpo... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26. 3. 1993 erteilte die Verwaltungsbehörde dem K*****club ***** (in der Folge Antragsteller) die wasserrechtliche und naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung von zwei Schwimmstegen samt drei Plattformen vor einem Ufergrundstück des M*****sees; die Entscheidung über den Antrag der damals fischereiberechtigten Republik Österreich, Österreichische B*****, betreffend die vermögensrechtliche Entschädigung wurde mit der
Begründung: vorbehalten, daß... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatlas als Altlast eingetragen und wurde dort mit 13. 5. 1990 in die Prioritätsklasse 1 eingestuft. Die Deponie liegt am westlichen Rand eines der größten geschlossenen Grundwasserspeicher Eu... mehr lesen...
Norm: AltlastensanierungsG §17WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Das gerichtliche Verfahren gemäß § 117 WRG ist kein Rechtsmittelverfahren. Sein Gegenstand ist nicht die Nachprüfung des verwaltungsbehördlichen Bescheides, weshalb die Frage der Zuständigkeit der bescheiderlassenden Wasserrechtsbehörde (hier: Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann) nicht geklärt werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte am 16. 6. 1998, gemäß § 117 Abs 4 WRG über die mit Bescheid der BH Bruck an der Mur vom 21. 4. 1998 ausgesprochene Verpflichtung zum Kostenersatz (gerichtlich) zu entscheiden und ihn zur Gänze von einer Kostenersatzpflicht zu entbinden; als Antragsgegnerin nannte er ausdrücklich die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführte Gesellschaft mbH. Er brachte vor, er habe zwar von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin ein Grundstück gekauft, d... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Kärntner Y*****clubs ***** (in der Folge Antragsteller) wurde der Österreichischen B***** Aktiengesellschaft (in der Folge Antragsgegnerin) gegenüber vom Erstgericht festgestellt, daß im Zusammenhang mit dem Umbau einer bestimmten Anlage und der Inanspruchnahme von öffentlichem Gewässer keine Fischereientschädigung zustehe; des weiteren wurde der Antrag der Antragsgegnerin auf Neufestsetzung einer mit Bescheid festgelegten Fischereientschädigung abgewi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies mit Beschluß vom 28. April 1998 einen Entschädigungsantrag gemäß § 117 Abs 4 WRG in Ansehung eines Teilbetrags von 67.070 S sA "im Sinne des § 40a JN" an seine nach der Geschäftsverteilung zuständige Streitabteilung und sprach mittels Beschlusses vom 22. Mai 1998 ferner aus, daß die Festsetzung der Entschädigung zur "Einräumung der Leitungsdienstbarkeit", wofür ein Teilbetrag von 100.000 S sA geltend gemacht wurde, vorbehalten wird. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vom 13.6.1996 wurden der Antragstellerin Kosten im Betrag von S 22,291.131,69 vorgeschrieben, die die Behörde zur Beseitigung der konkreten Gefahr einer weiteren Gewässerverunreinigung nach einem Ölunfall, der der Antragstellerin anzulasten sei, aufzuwenden gehabt habe. Am 7.8.1996 beantragte die Antragstellerin gemäß § 117 Abs 4 WRG beim Erstgericht die gerichtliche Entscheidung, auszusprechen, daß keine ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Entspricht die Stellung der Antragstellerin nicht der des "Enteigneten" in sinngemäßer Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes, dann hat die Antragstellerin nach dem im Verfahren außer Streitsachen - abgesehen von besonderen gesetzlichen Regelungen - allgemein geltenden Grundsatz keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...