Norm: AußStrG allgEisbEG §24 Abs1EisbEG §30 Abs3WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG sind die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen "sinngemäß" anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 34/94... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 Abs1WRG §26 Abs2WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht kann nach § 117 Abs 4 und 6 WRG nur im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schäden angerufen werden, in Ansehung derer die Verwaltungsbehörde im Bewilligungsverfahren über ein Entschädigungsbegehren eine Sachentscheidung getroffen hat, nicht wenn sie eine solche mangels Kognitionsbefugnis zurückgewiesen hat. Der Zurückweisung steht die Verweisung auf den Ziv... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Grunds... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Der Antragsgegner hat auf Grund der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht nach § 117 Abs 6 WRG in Verbindung mit § 44 EisbEG keinen Anspruch auf Kostenersatz für seine nach § 117 Abs 6 WRG in Verbindung mit § 30 Abs 4 und 5 EisbEG zulässige Äußerung. Entscheidungstexte 1 Ob 36/92 Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 36/92 Veröff: SZ 66/37... mehr lesen...