Entscheidungen zu § 61 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-214 von 214

RS Vwgh 1986/7/10 86/17/0022

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art129;VwGG §14 Abs2;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;ZPO §72 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO iVm § 61 Abs 1 VwGG ist ein Akt der Rechtsprechung. Zuständig hiefür ist gemäß § 14 Abs 2 VwGG der Berichter. Dagegen bestehen aus Art 135 B-VG im Hinblick auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1986

TE Vwgh Beschluss 1986/2/27 86/08/0008

1.1. Mit Beschluss vom 29. November 1985, Zlen. VH 85/08/0013, 0014, 0015, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Beschlusses heißt es: "1.1. Mit der innerhalb der Beschwerdefrist eingebrachten Eingabe vom 16. Oktober 1985 beantragten Sie, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Steiger, Ihnen die Verfahrenshilfe in Angelegenheit der von Ihnen beabsichtigten Beschwerdeführung gegen drei im einzelne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.02.1986

TE Vwgh Beschluss 1978/6/5 2373/77

Der Beschwerdeführer brachte beim Verwaltungsgerichtshof am 24. Oktober 1977 die erstangeführte und unter der Zl. 2373/77 protokollierte Beschwerde sowie am 24. Jänner 1978 die zweitangeführte und unter der Zl. 263/78 protokollierte Beschwerde ein. Mit beiden Beschwerden verband der Beschwerdeführer Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zu Zl. 2373/77 hat der Gerichtshof zunächst entsprochen, doch wurde die bewilligte Verfahrenshil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.06.1978

RS Vwgh 1978/6/5 2373/77

Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §61 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0263/78
Rechtssatz: Beschluß, daß eine bewilligte Verfahrenshilfe für erloschen erklärt wird, uzw wegen offenbarer Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit der weiteren Rechtsverfolgung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.06.1978

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