RS Vwgh 1978/6/5 2373/77

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Veröffentlicht am 05.06.1978
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Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §61 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0263/78

Rechtssatz

Beschluß, daß eine bewilligte Verfahrenshilfe für erloschen erklärt wird, uzw wegen offenbarer Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit der weiteren Rechtsverfolgung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002373.X02

Im RIS seit

28.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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