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Verfahren vor dem VwGHNorm
VwGG §61 Abs1Beachte
Rechtssatz
Beschluß, daß eine bewilligte Verfahrenshilfe für erloschen erklärt wird, uzw wegen offenbarer Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit der weiteren Rechtsverfolgung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002373.X02Im RIS seit
28.01.2022Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022