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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
(Hier: Erledigung im Dreiersenat)Rechtssatz
Das Gesetz räumt eine Beschwerde an den VwGH gegen den durch den Berichter des Verwaltungsgerichtshofes gefassten Beschluss auf Abweisung eines Antrages um Bewilligung der Verfahrenshilfe nicht ein. (Hinweis auf B vom 29.6.1984, 82/17/0146)
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160004.X01Im RIS seit
28.09.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015