I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 25. Jänner 2007 wurde der vom Beschwerdeführer am 23. Juni 2005 gestellte Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für den Aufenthaltszweck "begünstigter Drittsta.-Ö, § 49 Abs. 1 FrG" gemäß § 11 Abs. 1 Z. 4 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes - NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer stellte durch seinen anwaltlichen Rechtsv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §14 Abs2;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs5;VwGG §61 Abs1;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Wird das dem Verfahrenshilfeantrag anzuschließende Vermögensbekenntnis nicht innerhalb der gesetzten Mängelbehebungsfrist vorgelegt, sondern langt es erst nachdem der Zurückweisungsbeschluss bereits abgeferti... mehr lesen...
1.1. Mit hg. Beschluss (des Berichters) vom 11. April 2007, Zl. VH 2007/11/0001-2, wurde ein Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 7. Juni 2006, Zl. VwSen- 521229/5/Ki/Ps, betreffend Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheins", Antrag auf "Aufhebung von geführten Forderungen" und Antrag auf Neuerteilung einer Lenkberechtigung, zurüc... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 22. Oktober 2004, Zl. 2004/16/0148-2, wurde dem Antragsteller aufgetragen, binnen zwei Wochen eine vom Verfassungsgerichtshof abgetretene und zur hg. Zl. 2004/16/0148 registrierte Beschwerde zu ergänzen. Diese Verfügung wurde dem Antragsteller laut Rückschein am 2. November 2004 zugestellt. Der Antragsteller stellte innerhalb dieser Frist einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeergänzung. Mit hg. Beschluss vom 24. November 2004 wurd... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. August 2004 wies der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 14. Juni 2004, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Ausfolgung der Lenkberechtigung als unzulässig abgewiesen worden sei, gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2004/11/0179 protokollierte Beschwerd... mehr lesen...
Der Vertreter des Beschwerdeführers gab am 25. Jänner 1995 einen an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Schriftsatz mit folgendem wesentlichen Inhalt zur Post: "Gegen den Bescheid vom 18.10.1994 und gegen das Eintreibungsverfahren lege ich hiermit namens und im Auftrage des Beschuldigten WIDERSPRUCH ein. Vorsorglich wird schon jetzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eventueller Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen das Eintreibungsverfahren ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs5;VwGG §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/03/0031
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030030.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Beschlüsse vom 30. Juni 1994 (damals Zl. 94/01/0366-4) und vom 22. August 1994, Zl. 94/16/0184-7, verwiesen, womit zunächst ein Verfahrenshilfeantrag des Beschwerdeführers im zitierten Verfahren ab- und sodann ein neuerlicher Verfahrenshilfeantrag wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Mit Rücksicht auf die Unterlassung einer aufgetragenen Mängelbehebung wurde schließlich mit hg. Beschluß vom 6. Oktober 1994, Zl.94/16/0184-8, das Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;VwGG §45 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160281.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs5;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Einem Wiederaufnahmsantrag in einer Verfahrenshilfesache kam schon nach der Rechtslage vor der VwGG-Novelle BGBl Nr 298/1984 hinsichtlich des Verfahrens, für das die Verfahrenshilfe begehrt wird, keine aufschiebende Wirkung zu. Dies gilt umso mehr für die nach der Novelle 1984 geschaffene Rechtslage, nach der eine Wiederaufnahme des... mehr lesen...