Norm: AHVB Art7 I Abs8AKB §7VersVG §6 Abs3 B2
Rechtssatz: Wenn der Versicherungsnehmer trotz Kenntnis vom bloßen Mitverschulden ein Alleinverschulden anerkennt, liegt eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor. Entscheidungstexte 7 Ob 27/69 Entscheidungstext OGH 12.03.1969 7 Ob 27/69 Veröff: SZ 42/40 = VersR 1969,842 7 Ob ... mehr lesen...
Am 5. August 1961 stieß der Beklagte auf der Bundesstraße Nr. 1 im Ortsgebiet von H. mit einem von ihm gelenkten und ihm gehörigen PKW mit dem von Alois Z. gelenkten und in dessen Eigentum stehenden PKW zusammen, der aus einer Hauseinfahrt gekommen war. Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge beschädigt und Alois Z. leicht verletzt. Noch am Unfallstag erklärte der Beklagte mündlich und sodann auch schriftlich, diesen Unfall allein verschuldet zu haben und den entstandenen Schade... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 AAKB §7 I Nr2 Satz2
Rechtssatz: Aus unwahren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers über das Schadenereignis, die folgenlos geblieben sind, kann der Haftpflichtversicherer, auch wenn weder er noch sein Agent bei der Schadenmeldung mitgewirkt hat, seine Leistungsfreiheit nur herleiten, wenn er den Versicherungsnehmer vorher deutlich auf den drohenden Anspruchsverlust hingewiesen hatte, es sei denn, daß ein sol... mehr lesen...
Norm: AKB §7 I Abs2AKHB Art8 Abs2AKIB Art6 Abs2 Z2VersVG §6 Abs3 B2
Rechtssatz: Wer nach Genuß von Alkohol einen Verkehrsunfall verursacht und, bevor er auf den Alkoholgehalt untersucht ist, noch Alkohol zu sich nimmt, so daß die Feststellung des Gehaltes zur Zeit des Unfalles erschwert wird, verletzt damit seine Aufklärungspflicht. Ob er hiebei vorsätzlich oder grobfahrlässig handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. ... mehr lesen...
Norm: AKB §7 Abs1 Nr2AKB §7 Abs5VersVG §6 Abs3 B4
Rechtssatz: Die Annahme einer im Verlassen der Unfallstelle liegenden vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers wird durch Hilfeleistung für den Verletzten nicht ausgeschlossen. RS U OLG Frankfurt (D) 1965/04/27 5 U 162/64 Veröff: VersR 1966,132 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 D
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat, trifft den Versicherungsnehmer (vergleiche 3 Ob 531/58 = VersR 1960,82 mit Bemerkung von Wahle). Entscheidungstexte 7 Ob 152/63 Entscheidungstext OGH 12.06.1963 7 Ob 152/63 Veröff: EvBl 1963/468 S 631 = JBl 1964,152 = ZVR 1963/273 S 267 = VersR 1965,170 (mit Gl... mehr lesen...
Norm: AKB §7 I Abs2VersVG §6 Abs3 B1
Rechtssatz: Wird die im § 7 I Abs 2 AKB normierte Wahrheitspflicht bei Anzeigen und Berichten an den Versicherer verletzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, gleichgültig, ob es sich um ein Haftpflichtversicherungsverhältnis oder Kaskoversicherungsverhältnis handelt. Ist die Wahrheitspflicht vorsätzlich verletzt worden, dann ist der Versicherer von seiner Leistung auch frei, wenn die Verletzung weder... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 C
Rechtssatz: Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit nach § 6 VersVG. RS U OLG Hamburg (D) 1953/07/17 1 U 147/53 Veröff: MDR 1953,683 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0104643 Dokumentnummer JJR_19530717_AUSL000_00100U00147_5300000_002 mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 B1VersVG §33VersVG §153
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung verwirkt den Versicherungsanspruch, wenn er von der Schadenersatzklage des Beschädigten gegen ihn dem Versicherer grobfahrlässig nicht rechtzeitig Anzeige macht. Entscheidungstexte 1 Ob 1083/33 Entscheidungstext OGH 03.01.1933 1 Ob 1083/33 Veröff: SZ 15/1 ... mehr lesen...