RS OGH 1977/6/23 7Ob40/77

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Norm

AKHB §6 Abs2 litb
KFG 1967 §64 Abs6
2.KFGNov BGBl 1974/286 allg
VersVG §6 Abs2 B3

Rechtssatz

Wurde eine inländische Lenkerberechtigung ausschließlich auf Grund eines deutschen Führerscheines weniger als ein Jahr nach dem Versicherungsfall erteilt, ist der Zeitraum so kurz, daß von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse seit dem Versicherungsfall nicht von vornherein ausgegangen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065508

Dokumentnummer

JJR_19770623_OGH0002_0070OB00040_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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