Rechtssatz
Wurde eine inländische Lenkerberechtigung ausschließlich auf Grund eines deutschen Führerscheines weniger als ein Jahr nach dem Versicherungsfall erteilt, ist der Zeitraum so kurz, daß von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse seit dem Versicherungsfall nicht von vornherein ausgegangen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065508Dokumentnummer
JJR_19770623_OGH0002_0070OB00040_7700000_001