Norm
AUVB Art3 III Z7Rechtssatz
Der versicherungsrechtliche Haftungsausschluss der alkoholbedingten Beeinträchtigung des Bewusstseins bezieht sich nicht darauf, mit welcher Tätigkeit der Versicherungsnehmer rechnen musste, sondern bloß darauf, dass ein Unfall infolge einer Bewusstseinsstörung, sei sie auch durch Alkohol herbeigeführt worden eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0082132Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020