Begründung: Die Klägerin ist Fachärztin für Gynäkologie und betreibt seit Jänner 1996 eine gynäkologische Praxis. Auf ihre Anfrage zwecks Versicherungsschutzes wurde der Klägerin von der Ärztekammer T***** die Beklagte genannt, mit der sie noch im Jahr 1996 eine Bündelversicherung abschloss, die unter anderem eine Betriebshaftpflichtversicherung enthielt. Hierzu setzte sich die Klägerin mit dem Außendienstmitarbeiter der Beklagten, J***** A*****, in Verbindung und erklärte diesem, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist slowakischer Staatsbürger und Profifußballer. Im Sommer 2001 schloss er mit einem Wiener Fußballverein einen Zweijahresvertrag; Anfang 2002 wurde er vom Wiener Verein einem Grazer Klub zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2002 wechselte er zu einem Klub in Budapest. In der Zeit vom 13. 8. 2001 bis 30. 1. 2002 war er unter einer Wiener Adresse behördlich gemeldet (welche Wohnung er jedoch nie bewohnte, sondern stattdessen ein Haus im Burgenland bezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die P***** V***** GmbH war als selbständige Versicherungsmaklerin tätig. Sie stand mit der Beklagten in ständiger Geschäftsverbindung. „Sie handelte unter anderem auch durch Erich K*****, der bloß Gesellschafter ist". Die P***** V***** GmbH vermittelte nicht exklusiv für die Beklagte, sie war auch nicht ermächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für sie abzugeben. Es bestand aber, wie bei allen Maklern, die regelmäßig bei der Beklagten Verträge einreichen, ein... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte kaufte am 6. 11. 2000 bei der Firma Autohaus K***** einen gebrauchten PKW der Marke BMW 319i um S 114.000,--. Dieser Ankauf wurde durch die Klägerin kreditfinanziert. Der die Verkaufsverhandlungen führende Autohändler und Geschäftsmann Franz K***** verfügte in seinem Unternehmen über Formulare zum Abschluss von Kreditverträgen mit der klagenden Partei. Nach Rücksprache mit einer Angestellten der klagenden Bank wurde von dieser die Finanzierung zugesagt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss im Jahr 1975 bei der Beklagten einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab. Im Jahr 2002, also ca drei Jahre vor Ablauf des Vertrages beabsichtigte sie, ihren (zu diesem Zeitpunkt entstandenen) Geldbedarf teilweise aus dieser Lebensversicherung abzudecken und "den Rest stehen zu lassen". Sie folgte nach Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter der beklagten Versicherung dessen Rat, den "Altvertrag" zur Gänze aufzulösen, den gewü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte sein Haus samt Liegenschaft bei der Beklagten ua feuerversichert. Am 11. 2. 1988 erschien der bei der Beklagten angestellte Helmut P***** beim Kläger. Er sprach über die Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrags. Dabei argumentierte er, dass ein günstiger Altvertrag vorhanden sei und dass man durch Erweiterung des Altvertrags die günstigen alten Versicherungsbedingungen bewahren könnte. Auf der Liegenschaft befand sich auch eine Scheune, welche i... mehr lesen...
Norm: VersVG idF Nov 1994 §44
Rechtssatz: Nach den Erläuternden Bemerkungen zur VersVG-Novelle 1994 (BGBl 1994/509) sollte dem Versicherer all jenes Wissen zuzurechnen sein, das der Agent erlangt, während er mit der Schließung oder Bearbeitung des Vertrags so betraut oder beschäftigt ist, dass ihm die wahrgenommene Tatsache relevant erscheinen muss. Dem Versicherer ist daher im allgemeinen beim Abschlussagenten alles Wissen zuzurechnen, beim Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau Monika H***** stellten am 4. 5. 1998 an die Beklagte einen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung. Christian K*****, der mit dem Ehepaar seit mehr als 10 Jahren gut bekannt war, war zum Zeitpunkt der Aufnahme des Antrages "Generalagent" der Beklagten. Eine Vollmachtsbeschränkung lag nicht vor. Christian K***** wickelte sämtliche Versicherungsangelegenheiten des Ehepaars ab. Er erschien am 4. 5. 1998 mit einem unausgefüllten Gesundheits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu I.: zu römisch eins.: Die beklagte Partei hat einleitend ihrer Revision unter Vorlage eines Auszuges aus dem aktuellen Firmenbuch auf die Änderung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung per 21. 9. 2002 hingewiesen; ihre bisherige Parteienbezeichnung war daher beschlussmäßig gemäß § 235 Abs 5 ZPO wie aus dem
Spruch: ersichtlich richtig zustellen. Die beklagte Partei hat einleitend ihrer Revision unter Vorlage eines Auszuges aus dem aktuellen Firmenbuch auf die Ände... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1967 wurden ins Erdreich einer damals der klagenden Partei gehörigen Liegenschaft drei Lagerbehälter für Mineralölprodukte verlegt. 1992 wurde anlässlich einer Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von diesen Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen seien, die sich auf das Grundwasser ausgewirkt hätten. Die Wasserrechtsbehörde ordnete deshalb wasserpolizeiliche Maßnahmen an; die dabei angestrebte hydraulische Sanierung führte dazu, dass eine im Unter... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat für die seit 1991 in seinem Eigentum stehende landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ ***** mit Wirksamkeitsbeginn 6. 8. 1997 seine bei der beklagten Partei bereits seit 1992 bestehende Rechtsschutzversicherung (Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz mit AVRS und GMRS auf einen "Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Plus *****-Sonderleistung (LAV 2000) mit AVRS und GMRS" (= Allgemeiner Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz für Grundstückseigen... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §43aVersVG §44VersVG §45VersVG §46VersVG §47
Rechtssatz: Die §§ 43 ff VersVG sind auf (bloße) Angestellte des Versicherers nur dann analog anzuwenden, wenn diese mit Zustimmung oder allenfalls Duldung des Versicherers nach außen wie ein Vertreter auftreten. Entscheidungstexte 7 Ob 97/01t Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 97/01t ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei schloss mit der klagenden Partei zu Polizze Nr 36/425.604 für ihren Gastronomiebetrieb eine Betriebsversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 5. 1989 bis 30. 4. 1999 mit nachfolgend jährlicher Verlängerung ab. Wegen Erhöhung der Versicherungsleistungen kam es in der zweiten Jahreshälfte 1997 zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der beklagten Partei (und Ehemann ihrer geschäftsführenden Gesellschafterin) Andreas S***** sowie dem in der Filiale Lien... mehr lesen...
Norm: VersVG §44
Rechtssatz: Der Ausschluss der Wissenszurechnung gilt nicht für Erklärungen des Versicherungsnehmers, zu deren Entgegennahme der Vermittlungsagent gemäß § 43 VersVG bevollmächtigt war (hier: Der Antrag des Versicherungsnehmers auf Abschluss des Versicherungsvertrages wurde gegenüber beziehungsweise im Zusammenwirken mit dem Versicherungsagenten mündlich ergänzt, ohne dass die Ergänzung zur Kenntnis des Versicherers gelangt ist.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erklärte bei Ankauf des Hauses L*****, V*****straße ***** im Jahre 1993 auf eine Aufkündigung der dafür bei der beklagten Partei bestehenden Versicherungsverträge, ua einer noch bis 1. 1. 2002 laufenden Leitungswasserschadenversicherung zu verzichten. Am 1. 2. 1994 stellte die Klägerin an die Beklagte über den seit 19 Jahren für diese tätigen Versicherungsvermittler Dr. Franz W***** den Antrag auf Abschluss einer ua auch eine Leitungswassersc... mehr lesen...
Norm: VersVG §44VersVG §16
Rechtssatz: 1. Zur Frage der Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler nach der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 2. Zur Gefahrerheblichkeit der Insolvenz eines Unternehmens bei einer Frage nach der "Geschäftsart/Betriebsart". Veröff: zfs 2000,67 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1999:RS0113081 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §5VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Ab Zugang des Versicherungsantrages beim Versicherer trifft das Risiko falscher oder unvollständiger Übermittlung den Versicherer als Erklärungsempfänger. (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung, Anschluß an die Kritik Wilhelm JBl 1986, 179 ff, Lorenz, Die Haftung des Versicherers für Auskünfte und Wissen seiner Agenten, 196 f). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist schon seit Jahren grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften in ***** W*****, H*****straße Nr. ***** (vormals W***** Nr. *****, im folgenden Erstliegenschaft) und seit Herbst 1989 auch der Liegenschaft H*****straße Nr. ***** (vormals W***** Nr. ***** = U*****gasse *****). Die früher landwirtschaftlich genutzte erste Liegenschaft der Klägerin war stets bei der beklagten Partei "versichert". Nach Erwerb der zweiten Liegenschaft, auf der... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Der Versicherer muss Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtigstellen. Es besteht daher eine Aufklärungspflicht des Versicherers über einen Risikoausschluss, wenn erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz gerade für ein ausgeschlossenes Risiko anstrebt. Umso eher liegt ein pflichtwidriges Verhalten vor, wenn der Versicherungsnehmer in s... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §44
Rechtssatz: Wird eine vorvertragliche Aufklärungspflicht und Informationspflicht schuldhaft verletzt, so muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer alle Schäden ersetzen, die durch die Pflichtverletzung entstanden sind. Vielfach wird der Schaden des Versicherungsnehmers darin liegen, dass er sich - entgegen seinen Vorstellungen über den Umfang der Versicherung - nun plötzlich mit einer unerwarteten Deckungslücke kon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei nahm mit Provisionsbrief vom 21.9.1979 das Anerbieten des Ernst N*****, für sie in Österreich als selbständiger, ungebundener Mitarbeiter, nach freier, eigener Initiative in den von ihr betriebenen Versicherungszweigen Versicherungen zu vermitteln und bestehende Versicherungen durch deren Betreuung zu unterstützen, an. Dafür wurden N***** die entsprechenden Provisionen zugesichert. Sein Recht als selbständiger freier Mitarbeiter jede beliebig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 8.11.1978 zur Polizze Nr. 8,076.100 eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem versicherten Risiko "Tätigkeit als Zivilingenieur für Bauwesen" mit der Laufzeit vom 1.10.1978 bis 1.10.1988 und einer Versicherungssumme für "sonstige Schäden" von S 1 Million ab. Im Jahr 1980 schloß die Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten für alle ihre Mitglieder - darunter auch für den Kläger - mit der Nebenintervenientin eine Berufshaftpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte am 22. Mai 1987 bei der beklagten Partei unter Verwendung eines von dieser stammenden Vordruckes den Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für seinen PKW BMW mit Versicherungsbeginn 22. Mai 1987. Der Vordruck, der eine Bindungsfrist des Antragstellers von 3 Monaten vorsieht, wurde von Kurt T*** ausgefüllt. Dieser war durch 5 Jahre bis 1985 bei der beklagten Partei als Versicherungsagent angestellt. Seit 1985 vermit... mehr lesen...
Norm: VersVG §44
Rechtssatz: Bei Versicherungsagenten handelt es sich um Personen, die in der Regel auf Provisionsbasis arbeiten. Demnach kann im Hinblick auf Umstände, die allenfalls für den Abschluß einer Versicherung von Bedeutung sein könnten, eine Interessenkollission zwischen dem Versicherer einerseits und dem Agenten andererseits bestehen. Dies rechtfertigt ein gewisses Mißtrauen des Versicherers gegenüber dem Agenten. Der Gesetzgeber wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der bei einem Unfall im Jahr 1982 erlittenen Verletzungen wurde dem Kläger mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Salzburg, vom 1. Juli 1984 wegen vorübergehender Invalidität ab 1. Jänner 1984 eine Invaliditätspension gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG zuerkannt. Die monatliche Pensionshöhe betrug ohne Berücksichtigung eines Ruhensbetrages 8.730,- S. Am 13. November 1984 wurde zwischen dem Kläger und der Beklagten eine Famili... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §44
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass die Kenntnis eines Agenten von erheblichen Umständen nicht der Kenntnis des Versicherers gleichsteht, ergibt sich aus § 44 VersVG, der jedoch nur für den nur mit der Vermittlung von Versicherungsgeschäften betrauten Agenten gilt. Selbst in solchen Fällen ist jedoch ein Verschulden des Versicherungsnehmers bei unklaren oder schwierig zu beantwortenden Fragen zu verneinen, wenn er der Bel... mehr lesen...
Norm: VersVG §16VersVG §44
Rechtssatz: Der Grundsatz der Nichtzurechnung der Kenntnis der Agenten für den Versicherer, wie er in § 44 VersVG zum Ausdruck kommt, kann auf andere Angestellte des Versicherers nicht ausgedehnt werden. Einer analogen Anwendung steht nämlich der Zweck dieser Bestimmung entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 26/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 26... mehr lesen...