RS OGH 1961/6/15 2ZR11/59

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Veröffentlicht am 15.06.1961
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Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Die Ablehnung der selbständigen Versicherungsansprüche mehrerer Versicherungsnehmer muß jedem von ihnen gesondert in einem nur an ihn gerichteten Schreiben erklärt werden, damit die Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG in Lauf gesetzt wird.

Veröff: VersR 1961,651

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:1961:RS0105765

Dokumentnummer

JJR_19610615_AUSL002_0020ZR00011_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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