Norm
VersVG §12 Abs2Rechtssatz
Hemmung der zweijährigen Verjährung, wenn die beklagte Versicherungsgesellschaft zugesteht, nach der Schadensmeldung nach längerer Zeit mit einem Schreiben die Behandlung des Schadensfalles mangels Deckung abgelehnt und den Geschädigten auf die Klagefrist von sechs Monaten hingewiesen zu haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0080178Dokumentnummer
JJR_19600909_OGH0002_0030OB00214_6000000_003