Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , hat am 11.12.2019 beim Vermessungsamt Krems an der Donau auf der Grundlage eines von ihm eingebrachten Planes von Vermessung XXXX vom 02.12.2019 zur Geschäftszahl 1534/2019 einen Antrag auf Umwandlung seines Grundstückes mit der Gst.Nr. 1426/20 KG 12039 Preinreichs vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster gestellt. 2. In der Grenzverhandlung am 20.05.2019, welche unter Leistung von XXXX durchgeführt wurde, konnte keine Einigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , hat am 11.12.2019 beim Vermessungsamt Krems an der Donau auf der Grundlage eines von ihm eingebrachten Planes von Vermessung XXXX vom 02.12.2019 zur Geschäftszahl 1534/2019 einen Antrag auf Umwandlung seines Grundstückes mit der Gst.Nr. 1426/20 KG 12039 Preinreichs vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster gestellt. 2. In der Grenzverhandlung am 20.05.2019, welche unter Leistung von XXXX durchgeführt wurde, konnte keine Einigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.11.2011 stellte die Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs als Eigentümerin ihres Grundstückes mit der Gst.Nr. 1717/4 KG 14411 Neumarkt einen Antrag auf Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Das Grundstück der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs mit der Gst.Nr. 1717/4 KG 14411 Neumarkt grenzt unter anderem auch an die Grundstücke von XXXX , im Weiteren Beschwerdeführer, mit den Gst.Nrn. 159/1 und 159/13 jeweils KG 1441... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.11.2011 stellte die Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs als Eigentümerin ihres Grundstückes mit der Gst.Nr. 1717/4 KG 14411 Neumarkt einen Antrag auf Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Das Grundstück der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs mit der Gst.Nr. 1717/4 KG 14411 Neumarkt grenzt unter anderem auch an die Grundstücke von XXXX , im Weiteren Beschwerdeführer, mit den Gst.Nrn. 159/1 und 159/13 jeweils KG 1441... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 02.02.2015, GZ 1258/2014/06, wurde aufgrund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.07.2014, GZ 1258/2014, das Grundstück Gst.Nr. 799/3, KG 6207 Großenzersdorf vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. 2. Am 21.07.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters betreffend das Grundstück G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Steyr vom 12.11.2019, GFN 948/2019/49 wurde auf Antrag von Mag. Alfred H XXXX vom 29.07.2019 das Grundstück 240/4, KG XXXX gem. § 17 Z 2 iVm § 34 Abs. 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.11.2019 mit der GFN 948/2019/49 sowie die "Niederschrift Grenzverhandlung" des Vermessungsamtes Steyr. Dagegen richtete sich die fristgerecht eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 02.02.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.07.2014, GZ 1258/2014 (=VHW 05/2009), das Grundstücke 799/3, KG 06207 Großenzersdorf in den Grenzkataster umgewandelt. Am 21.07.2015 langte ein Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters der Katastralgemeinde Großenzersdorf betreffend des Grundstücks 799/3 der Beschwerdeführerin ("BF") ein. Die BF führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008) die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11, in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Bescheid im Akt) in Rechtskraft erwach... mehr lesen...