Norm: ABGB §412ABGB §850VermG §8
Rechtssatz: An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze versch... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. 5. 2006 eingebrachten Klage stellte der Kläger gegenüber der beklagten Gemeinde das Begehren, festzustellen, „dass die beim Vermessungsamt Innsbruck durchgeführte Mappenberichtigung ... hinsichtlich des gemeinsamen Grenzverlaufes zwischen GSt-Nr. 694 und 695, Grundbuch *****, der klagenden Partei einerseits und GSt-Nr. 705, Grundbuch *****, der beklagten Partei andererseits, wobei der gemeinsame Grenzverlauf mit den Punkten 12695-20184-20185 bezeichnet wir... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Ing. Elmar W*****, und 2.) Dipl. Ing. Elmar August W*****, beide vertreten durch Holter-Wildfellner Rechtsanwälte GmbH in Grieskirchen, gegen die beklagte Partei Marktgemeind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und eine weitere Person waren Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit Vertrag vom 27. Mai 1983 teilten sie diese real, wodurch der Beklagte Alleineigentümer des neu gebildeten Grundstücks (GSt) 1006/19 (nunmehr EZ *****) mit einer Fläche von 356 m2 wurde. Das Grundstück ist bereits im Grenzkataster enthalten, befindet sich nördlich der Wörthersee-Süduferstraße und grenzt im Norden an das zum öffentlichen Wassergut (Wörthersee) gehörige See-GSt 1112/5 ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht änderte seinen Ausspruch dahingehend ab, dass die ordentliche Revision zulässig sei, da nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass das Berufungsverfahren unter Umständen deshalb mit einem Mangel behaftet sein könnte, da das Berufungsgericht, ohne dies mit den Parteien abzuklären oder dies offenzulegen, aus dem Plan Beilage ./2 unter Zuhilfenahme eines Lineals das Auseinanderklaffen von Mappengrenze und Steinwall in der Natur mit bis zu 350 m bei d... mehr lesen...
Norm: VermG §8
Rechtssatz: Die §§ 8 f VermG normieren die beiden Hauptzwecke des Katasters und dessen notwendigen Inhalt und Ausstattung. Nähere Bestimmungen über die Anlegung der Katastralmappe enthält die vom BEV erlassene DV 24. Daraus ergibt sich, dass die Verwendung der in älteren Mappenblättern noch ersichtlichen "Sprungklammer" die insbesondere durch Wege getrennte Grundflächen auf demselben Grundstück zugehörig ausweisen, nicht mehr ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrages vom 12. 1. 1983 grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 37 Grundbuch ***** ("W*****"), zu der unter anderem das Grundstück 334/1 gehört. Die beklagten Ehegatten waren bis 21. 8. 1996 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 41 Grundbuch ***** ("S*****"), zu der unter anderem das Grundstück 328 gehört. Der westliche Teil dieses Grundstückes grenzt zur Gänze an das Grundstück 334/1 des Klägers an. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrages vom 12.1.1983 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft *****, Grundbuch ***** (vulgo "W*****alpe"), zu der unter anderem das Grundstück Nr 334/1 gehört. Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** (vulgo "T*****-Alpe" oder "A*****-Alpe"), zu der unter anderem die südlich und östlich vom Grundstücke 334/1 gelegenen Grundstück 333, 335, 336, 337/3 und das westlich davon... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §851AllgGAG §3VermG §8 Z1
Rechtssatz: Fehlen Naturgrenzen, dann erwirbt - vor Anlegung des Grenzkatasters - der Käufer Eigentum an jenen Grenzen, die von der Grundbuchsmappe dargestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 12/98f Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 12/98f 6 Ob 230/98m Entscheidungstext OGH 20.05.199... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §851AllgGAG §3VermG §8 Z1
Rechtssatz: Fehlen Naturgrenzen, dann erwirbt - vor Anlegung des Grenzkatasters - der Käufer Eigentum an jenen Grenzen, die von der Grundbuchsmappe dargestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 12/98f Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 12/98f 6 Ob 230/98m Entscheidungstext OGH 20.05.199... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 338 II, bestehend aus der Bp 644/1 (früher Bp 280) KG Ischgl mit dem Wohnhaus Mathon 22. Die im Nordosten angrenzende Liegenschaft EZ 517 II, bestehend aus der Bp 645 (früher Bp 279) KG Ischgl mit dem Haus Mathon 21 steht im Eigentum des Beklagten. Das Grundbuch enthält unter COZ 1 der Liegenschaft des Klägers folgende Eintragung: "Rang vom Tage der Eröffnung des Grundbuches: Die Dienstbarkeit des Platzes für einen 3,5 m la... mehr lesen...
Norm: ABGB §853aJN §1 DVfVermG §8VermG §13
Rechtssatz: Sind Grundstücke im Grenzkataster eingetragen, ist für eine Klage, mit der die Unrichtigkeit der Grenze behauptet wird, der Rechtsweg unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 656/87 Entscheidungstext OGH 12.11.1987 6 Ob 656/87 2 Ob 67/07b Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 ... mehr lesen...
Norm: GBG §5GUG §2VermG §8
Rechtssatz: Der Vertrauensgrundsatz gilt nur für das Hauptbuch; der Urkundensammlung ist wegen ihrer gegenüber dem Hauptbuch untergeordneten Bedeutung der Vertrauensschutz abzusprechen. Entscheidungstexte 7 Ob 528/81 Entscheidungstext OGH 05.03.1981 7 Ob 528/81 Veröff: NZ 1982,42 = MietSlg 33046 2 Ob 12/03h E... mehr lesen...
Nachdem im Jahre 1953 ein Grenzstreit zwischen den Rechtsvorgängern der Parteien durch Beschluß des Außerstreitrichters rechtskräftig durch die Festlegung der Grenze entsprechend einer beim Ortsaugenschein mit Farbflecken vorgenommenen Vermarkung bereinigt und diese Grenze anschließend durch gerichtlichen Vergleich ausdrücklich anerkannt worden war, begehrt der Kläger nun die Feststellung des (wörtlich) selben Grenzverlaufes wie in der Vorentscheidung sowie die Unterlassung weiterer H... mehr lesen...
Norm: ABGB §§850 ffABGB §853aVermG §8 Z1VermG §13VermG §40
Rechtssatz: Sind die Grundstücksgrenzen bereits in dem auf Grund des VermG 1968 anzulegenden Grenzkataster enthalten, so sind die Bestimmungen der §§ 850 bis 863 ABGB nicht mehr anwendbar und ist die Zuständigkeit der Vermessungsbehörden gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 547/77 Entscheidungstext OGH 17.06.1977 2 Ob 547/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §§850 ffABGB §853aVermG §8 Z1VermG §13VermG §40
Rechtssatz: Sind die Grundstücksgrenzen bereits in dem auf Grund des VermG 1968 anzulegenden Grenzkataster enthalten, so sind die Bestimmungen der §§ 850 bis 863 ABGB nicht mehr anwendbar und ist die Zuständigkeit der Vermessungsbehörden gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 547/77 Entscheidungstext OGH 17.06.1977 2 Ob 547/77 ... mehr lesen...