Norm
ABGB §431Rechtssatz
Fehlen Naturgrenzen, dann erwirbt - vor Anlegung des Grenzkatasters - der Käufer Eigentum an jenen Grenzen, die von der Grundbuchsmappe dargestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109156Im RIS seit
16.01.1998Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021