Norm
ABGB §412Rechtssatz
An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze verschoben werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Naturgrenze, BodenbewegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132874Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021