Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2023 stellte die XXXX (in der Folge: mitbeteiligte Partei) gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bei der Niederösterreichischen Landesregierung als UVP-Behörde (der nunmehrigen belangten Behörde) den Antrag auf Feststellung, dass das Vorhaben der Errichtung einer Biogasanlage inkl. Gasaufbereitung, CO?-Aufbereitung, Gastankstelle und Blockheizkraftwerk (BHKW) auf dem XXXX nicht ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid wurde gemäß § 3 Abs. 7, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Z 2 lit. c, Z 4 lit. a und Z 21 lit. c des Anhangs 1 und § 39 Abs. 1 UVP-G 2000 festgestellt, dass das gegenständliche Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sei. 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid wurde gemäß Paragraph 3, Absatz 7,, Paragraph 3, Absatz eins und Absatz 2, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom XXXX , XXXX , wurde der XXXX (erstmitbeteiligte Partei) für das Vorhaben „ XXXX “ (idF kurz: dritte Piste) und dem XXXX (zweitmitbeteiligte Partei) als Mitantragsteller für den Vorhabensteil „ XXXX “ die Genehmigung erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht gab den dagegen erhobenen Beschwerden folge und wies den Antrag auf Bewilligun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Säumnisbeschwerde) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Verfahren betrifft ein Änderungsvorhaben im Skigebiet Forstau/Fageralm, welches aktuell sieben Seilbahnen bzw. Skilifte und rund 30 ha Pistenfläche umfasst, wobei zwei der bestehenden Skilifte (DSB Forstaubahn und DSB Jägerlift) durch eine 8 MGD-Seilbahn (Fageralmbahn neu) ersetzt werden soll. Projektimmanent ist weiters die Errichtung der dazu notwendigen Infrastruktureinrichtungen. Mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom XXXX wurde der XXXX und dem XXXX als Mitantragsteller die Genehmigung des Vorhabens „ XXXX “ und „ XXXX “ erteilt. Hiergegen erhobene Beschwerden der nunmehrigen 1. bis 3. und 7. bis 11. Beschwerdeführenden wurden mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom XXXX , letztendlich unter Erteilung von Nebenbestimmungen abgewiesen. Mit Spruchpu... mehr lesen...