Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war im Zeitraum Wintersemester 2013/2014 bis Wintersemester 2018/2019, sowie im Wintersemester 2019/2020, Wintersemester 2020/2021, Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022 an der Johannes-Kepler-Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) für das Diplomstudium Rechtswissenschaften gemeldet. Aufgrund der Überschreitung der „Regelstudiendauer“ war der Antragsteller ab dem Wintersemester ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer betreibt seit dem Wintersemester 2015/16 durchgehend das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Seit dem Wintersemester 2018/19 befindet er sich im 3. Studienabschnitt seines Studiums. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 29.01.2021 den „Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2021“ bzw. alternativ die „Gewährung eines zusätzlichen Toleranzsemesters“. Er begründete seinen Antrag mit der u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.10.2018 den Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2018. Auf dem entsprechenden, von der belangten Behörde aufgelegten Formular, gab er als Erlassgrund an, er habe im vergangenen bzw. laufenden Semester "Studienbeihilfe (gem. Studienförderungsgesetz 1992)" bezogen. Dem Antrag beigelegt war ein Bescheid über Ausbildungsförderung auf Grund des (deutschen) Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.10.2016 per E-Mail einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2016. Daraufhin wurde ihm seitens der belangten Behörde mitgeteilt, dass der Antrag verspätet sei, da die Frist für die Anträge auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester am 30.09.2016 endete. 2. Mit E-Mail vom 27.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit ausgefülltem und am 10.12.2018 unterzeichnetem Formular bei der Technischen Universität Graz den Erlass bzw. die Rückzahlung des Studienbeitrages für das Wintersemester 2017/18, das Sommersemester 2018 sowie das Wintersemester 2018/19. Begründend gab er an, wegen Krankheit mehr als zwei Monate am Studium gehindert gewesen zu sein. Er legte eine Bestätigung eines Facharztes für Hals-, Nasen und Ohrenkran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.04.2018 stellte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Feststellung der Studienbeitragspflicht". Sie sei Drittstaatsangehörige (Mazedonien) und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung "Studierender" und sei seit dem Sommersemester 2013 "zum folgenden Studium" an der Universität Wien rückgemeldet: Doktoratsstudium der Philosophie (Dissertationsgebiet: English and American Studies - A 792 343) und dem Doktoratsstudium der Philosop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem und am 19.09.2018 unterzeichnetem Formular einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2018/19. Hinsichtlich des Erlassgrundes führte der Beschwerdeführer aus, dass es sich bei dem in § 92 Abs. 1 UG angeführten Grund lediglich um eine "demonstrative Notation" handle. Der Terminus "insbesondere" führe dazu, dass auch andere
Gründe: berücksichtigt werden könnten. Er sei vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem und am 29.03.2018 unterzeichnetem Formular einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages, wobei er als Erlasszeitraum durch Ankreuzen sowohl das Sommersemester 2018 als auch das Wintersemester 2018/19 anführte. Hinsichtlich des Erlassgrundes berief er sich auf seine Berufstätigkeit und legte dem Antrag auch seinen Einkommensteuerbescheid 2017 bei. 2. Mit E-Mail vom 12.04.2018 wurde der Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und wurde an der WU Wien im Wintersemester 2012 zum Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften (Studienkennzahl J 033 561) sowie im Wintersemester 2013 zum konsekutiven Masterstudium Wirtschaftsrecht (Studienkennzahl J 066 900) zugelassen. 2. Mit Formularantrag vom 22.06.2017 begehrte die Beschwerdeführerin den Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2017, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 23.05.2016 die Rückzahlung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016. Als Rückzahlungstatbestand gab er an, dass er im Kalenderjahr vor Beginn des Sommersemesters 2016 durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen gewesen sei, durch die er ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14 -fachen Betrages gemäß § 5 Abs. 2 AVG erzielt habe. 2. Mit Bescheid vom 01.08.2016 wurde dem Antrag nicht s... mehr lesen...