Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender des Bachelorstudiums ,,Technische Physik‘‘ an der Technischen Universität Wien. Mit Schreiben vom 14.12.2023 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung seiner negativ beurteilten Prüfung ,,138.017 Festkörperphysik I‘‘ wegen eines schweren Mangels bei deren Durchführung. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass die Vorlesung ,,Festkörperphysik I‘‘ so wie alle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.06.2023 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften an der Universität Wien für das Studienjahr 2023/24. Dem Antrag beigelegt waren ein Studienberechtigungszeugnis für Rechtswissenschaftliche Studien sowie ein österreichischer Reisepass. Der Kostenbeitrag iHv EUR 50,00 wurde vom Beschwerdeführer im Zuge seiner Registrierung zur (für das gen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 27.09.2023 wurde der Beschwerdeführer in der Lehrveranstaltungsprüfung ,,Analysis 2 für Lehramtsstudierende", PS 3, des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfach Mathematik, mit der Note ,,nicht genügend" beurteilt. 2. Mit Antrag vom 24.10.2023 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 79 Abs. 1 UG die Aufhebung dieser Lehrveranstaltungsprüfung. Begründend führte der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit 13.03.2018 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) für das Masterstudium Produktion gemeldet. Am 19.05.2022 wurde sie für die Lehrveranstaltung „Schulproduktion 02 - Masterstudium" von Senior Lecturer XXXX , mit der Note ,,Sehr gut" beurteilt. Am 19.05.2022 wurde sie für die Lehrveranstaltung „Schulproduktion 02 - Masterstudium" von Senior Lecturer römisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 16.11.2016 die Aufhebung seiner an der Montanuniversität Leoben, im Rahmen des Bachelorstudiums Rohstoffingenieurwesen am 19.10.2016 absolvierten und negativ beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen „Physik IA“, wegen Vorliegens eines schweren Mangels in der Durchführung der Prüfung. Begründend führte er zusammengefasst aus, dass der Prüfer Univ.-Prof. XXXX bei der Prüfung nicht anwesend gewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm er an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Studierender an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm er an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist ordentliche Studierende an der Universität Salzburg. Am 28.02.2019 nahm sie an der Fachprüfung „Europarecht“ teil. Am 29.03.2019 teilten die Prüfer der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, dass bei der Prüfung ein Fehler unterlaufen sei, da auf den Prüfungsangaben die richtigen und falschen Antworten unterscheidbar gewesen seien. Da dies die Validität der Prüfung zerstört habe, haben keine gültigen Prüfungsergebnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 04.04.2018 als Studierender des an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (im Folgenden: LFU Innsbruck) eingerichteten Masterstudiums "Europäische Ethnologie" hinsichtlich der Lehrveranstaltung "Modernisierung und Medialität: Gewalt" mit "Nicht genügend" beurteilt. Das unter "LFU:online" sichtbar gemachte Prüfungsergebnis der Lehrveranstaltungsprüfung wurde am 06.04.2018 vom BF abgerufen. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist als ordentliche Studierende zum Interdisziplinären Masterstudium Wissenschaftsphilosophie und Wissenschaftsgeschichte an der Universität Wien zugelassen. 2. Im Sommersemester 2019 besuchte die Beschwerdeführerin unter anderem die beiden prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen "(070146) KU Methodological course - Tools and Techniques for Digital Humanities" sowie "(070116) AR Methodological Workshop - DH Methods: Histor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 28.03.2019 einen an Univ.-Prof. XXXX , ehemaliger Studienprogrammleiter für Romanistik, gerichteten Antrag auf "Korrektur" der negativ beurteilten Lehrveranstaltung "AR 1 Methodik 1 (Spanisch)" ihres Bachelorstudiums Lehramt im Unterrichtsfach "Spanisch" unter Verweis auf "§ 16 Leistungsbeurteilungsverordnung". Der Lehrveranstaltungsleiter Dr. XXXX habe die Lehrveranstaltung "AR 1 Methodik 1 (Spanisch)" mit "n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 4. Oktober 2017 einen Antrag auf Aufhebung der negativ beurteilten Lehrveranstaltung "Entwurfsprojekt (EP) Entwerfen 4 - Projekt (Bachelorarbeit I)" (5 SSt., 12,5 ECTS-Punkte) ihres Bachelorstudiums "Architektur" gemäß § 79 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (UG). Diesen begründete sie damit, dass sie sich weder für die Lehrveranstaltung angemeldet noch eine Prüfungsleistung erbracht habe. 2. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist seit 9. Juli 2008 zum Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und seit 23. November 2015 zum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der WU Wien zugelassen. Am 21. Juni 2019 trat der Beschwerdeführer innerhalb der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (PI) "Netzwerksicherheit" zur Prüfung an. Diese Prüfung wurde mit "nicht genügend" beurteilt, wovon der Beschwerdeführer am 1. Juli 2019 in Kenntnis gesetzt wurde. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist als ordentlicher Studierender zum Masterstudium "Translation Deutsch Chinesisch" an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 24. April 2018 trat der Beschwerdeführer zur schriftlichen Prüfung "Fachübersetzen Recht und Wirtschaft A- in die B-Sprache" an. Während der Prüfung verwendete er ein auf seinem Mobiltelefon befindliches elektronisches Wörterbuch als Übersetzungshilfe. 3. Nach einer entsprechenden Dokumentat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann im Sommersemester 2017 das "Doctor of Philosophy"-Doktoratsstudium Management (Dissertationsgebiet: Betriebswirtschaft) an der Karl-Franzens-Universität Innsbruck. Im Sommersemester 2017 absolvierte er im Rahmen seines Studiums unter anderem folgende Lehrveranstaltungen und Prüfungen: "SE Quantitative Forschungsmethoden I", beurteilt mit der Note "Nicht genügend" am 20.06.2017 "SE Methodologie", beurteilt m... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...