Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Antrag auf Eintragung der Änderung der Satzung der Genossenschaft in § 20 Abs 2 bis 4 und § 31 lit c aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 23. 8. 2006, welche eine Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat der Genossenschaft vorsehen, ab. Im Hinblick auf die Formulierung „aus der Zahl der Genossenschafter zu wählenden" in § 15 Abs 1 GenG, die Verwendung des Begriffes „Art der Wahl" in § 5 Z 7 GenG, die ausdrückliche... mehr lesen...
Norm: GenG §5 Z7GenG §15
Rechtssatz: Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 92/07h Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 92/07h Beisatz: Mit ausführlicher Darstellung der kontro... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Solidarschuldnern die Zahlung von S 300.000 samt gestaffelten gesetzlichen Zinsen seit 31.8.1989. Überdies erhebt sie ein mit S 100.000 bewertetes Feststellungsbegehren, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für alle Folgen aus der Bauführung betreffend die ehemaligen Waschküchen im Haus ***** auf den Stiegen ***** und ***** im Erdgeschoß zu haften haben. Die Beklagten hätten als ehemalige ehrenamtliche Vorstandsmi... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §27
Rechtssatz: Bei Genossenschaften sind Verträge mit Vorstandsmitgliedern von der Generalversammlung abzuschließen, wenn diese das Vorstandsmitglied bestellt hat; sie kann jedoch den Abschluß dem Aufsichtsrat übertragen, zumal sich solche Verträge wenig zur Behandlung in der Generalversammlung eignen. Entscheidungstexte 9 ObA 305/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4. Dezember 1981 beim Erstgericht eingelangten und in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 5. März 1982 ausgedehnten Klage begehrte die Klägerin gegenüber dem beklagten Verein die Feststellung, daß am 4. November 1981 kein rechtswirksamer Beschluß des Vereinsvorstandes des Beklagten gefaßt wurde, gemäß welchem die Klägerin von der Funktion der Bundesvorsitzenden des Beklagten enthoben und als Vereinsmitglied des Beklagten ausgeschlosse... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §24
Rechtssatz: Die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft ist nach § 15 Abs 1 und § 24 Abs 1 GenG Voraussetzung für die Funktion eines Mitgliedes des Vorstandes oder Aufsichtsrates. Mit dem Wegfall der Genossenschaftsmitgliedschaft erlöschen daher die erwähnten Funktionen von selbst. Der Ausschluß von Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates von der Mitgliederschaft zur Genossenschaft steht nur den zur Abberufung dieser ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 B3GenG §15GenG §16GenG §18HGB §54HGB §347
Rechtssatz: Einem Kaufmann muß bekannt sein, daß der "Direktor" einer genossenschaftlich organisierten Bank nicht deren gesetzlich vertretungsbefugtes Organ ist. Entscheidungstexte 1 Ob 694/78 Entscheidungstext OGH 19.01.1979 1 Ob 694/78 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Kläger ist Mitglied der beklagten Genossenschaft. Er wurde mit Beschluß des Vorstandes in der Sitzung vom 4. März 1955, an der von den zwölf Vorstandsmitgliedern sieben mitgewirkt haben, als Genossenschafter ausgeschlossen. Der Ausschließungsbeschluß wurde dem Kläger mit Schreiben vom 4. März 1955 mitgeteilt. Er begehrte hierauf mit Klage, die Unwirksamkeit dieser Ausschließung zu erklären und festzustellen, daß er zufolge Ungültigkeit des erwähnten Vorstandsbeschlusses nach wie v... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §17
Rechtssatz: Dann, wenn die Satzung oder eine besondere Geschäftsordnung für den Vorstand nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlußfassung des Vorstandes nicht nach den für die Mitgliederversammlung geltenden Vorschriften. Enthält das Statut nichts über die Art der Verständigung der Vorstandsmitglieder zwecks Teilnahme an den Vorstandssitzungen, dann genügt jedenfalls eine schriftliche Einladung ohne gleichzeitige Beka... mehr lesen...
Der Kläger ist Mitglied der beklagten Genossenschaft. Er wurde mit Beschluß des Vorstandes in der Sitzung am 4. März 1955, an der von den zwölf Vorstandsmitgliedern sieben mitgewirkt haben, als Genossenschafter ausgeschlossen. Der Ausschließungsbeschluß wurde dem Kläger mit Schreiben vom 4. März 1955 mitgeteilt. Er begehrte hierauf mit Klage, die Unwirksamkeit dieser Ausschließung zu erklären und festzustellen, daß er zufolge Ungültigkeit des erwähnten Vorstandsbeschlusses nach wie vo... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §17
Rechtssatz: Enthält ein Genossenschaftsvertrag die Bestimmung, daß Vorstandsbeschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt werden, ohne zu sagen, bei Anwesenheit wievieler Vorstandsmitglieder der Vorstand beschlußfähig ist, dann folgt aus weiteren Bestimmungen über die Möglichkeit einer Vertretung des behinderten Obmannes und darüber, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet, jedenfalls, daß ein ... mehr lesen...
Norm: GenG §15GenG §24
Rechtssatz: Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates können nur physische Personen sein, welche Mitglieder der Genossenschaft sind. Entscheidungstexte 3 Ob 682/24 Entscheidungstext OGH 07.10.1924 3 Ob 682/24 Veröff: SZ 6/318 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0059484 ... mehr lesen...