Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-37 von 37

RS Vwgh 1995/9/6 95/12/0074

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §52 Abs3 idF 1993/343;
Rechtssatz: Das Ruhen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt ex lege bei Vorliegen der im Gesetz abschließend geregelten Tatbestände (hier: § 49 Abs 3 zweiter Tatbestand StudFG 1992), und zwar unabhängig von der Erlassung eines Bescheides der Studienbeihilfebehörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/19 95/12/0009

Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde sowie des angefochtenen Bescheides und den weiteren vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1992/93 an der Universität Graz die Studienrichtung Medizin. Er bezog und bezieht Studenbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (in der Folge kurz: StudFG). Der Beschwerdeführer war während des Kalenderjahres 1993 halbtags ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 95/12/0009

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §6 Abs1;StudFG 1992 §6 Abs5;StudFG 1992 §8 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Weitet der Studierende seine (im übrigen Jahr betriebene) Halbtagsbeschäftigung in den Monaten Juli und September auf eine Ganztagstätigkeit aus, ist die in diesen Monaten ausgeweitete Tätigkeit nicht als Ferialarbeit anzusehen, stellt doch § 8 Abs 4 StudFG 19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/12/0259

Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1990/91 das Doktoratsstudium der Geistes- und Naturwissenschaften an der Universität Wien und arbeitete seit Oktober 1990 an ihrer Dissertation mit dem Thema: "Gesellschaftliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen der Erziehung und Bildung: Die Krise der Hauptschule vor dem Hintergrund der Risikogesellschaft (Österreich/Deutschland)". Im Sommersemester 1991 und im Wintersemester 1991/92 betrieb die Beschwerdeführerin ein anrechenb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0259

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §13 Abs1;AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Erlassung von (allenfalls zulässigen) Feststellungsbescheiden über das Ruhen und Rückzahlungsbescheiden nach dem StudFG 1992 ist in jedem Fall... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0259

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §49 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs5;StudFG 1992 §51 Abs6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Ruhen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt bei Verwirklichung eines der im § 49 Abs 1 StudFG 1992 geregelten Tatbestände und in den Fä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0259

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §56;JN §1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß für die Rückforderungsansprüche ausdrücklich im StudFG 1992 die Möglichkeit der Bescheiderlassung vorgesehen ist, ist davon auszuge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

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