Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Mai 2005 wies der Senat der Stipendienstelle Linz den Antrag des Beschwerdeführers auf Studienbeihilfe vom 15. Dezember 2004 ab. Aus dem einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Anhang geht hervor, dass das Einkommen der Mutter des Beschwerdeführers aus dem Einkommensteuerbescheid 2002 und den Angaben betreffend die nicht selbständigen Einkünfte des Jahres 2003 errechnet wurde. Die dagegen erhobene Berufung wurde ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;StudFG 1992 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/10/0117 E 15. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des StudFG 1992 folgt, dass die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens sozia... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 9. Mai 2003 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Gewährung einer Studienbeihilfe mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die beschwerdeführende Partei habe am 24. Oktober 2002 die Gewährung einer Studienbeihilfe beantragt. Zur Beurt... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Jänner 2003 der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Studienbeihilfe im Studienjahr 2001/02 abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe zuletzt am 14. Mai 2002 die Gewährung einer Studienbeihilfe beantragt. Für die Berechnung sei der ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des StudFG 1992 folgt, dass die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens sozialer Bedürftigkeit bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung und zwar nach Lage der mit dem An... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung der sozialen Bedürftigkeit im Sinne des StudFG 1992 ist bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung und zwar nach Lage der mit dem Antrag erbrachten Nachweise zu beurteilen. Erst n... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Soweit das im Kalenderjahr der Antragstellung auf Gewährung einer Studienbeihilfe zu erwartende Einkommen voraussichtlich eine Minderung im Sinne des § 12 Abs 1 StudFG 1992 erfährt, ist der Beurteilung der so... mehr lesen...